Informationen zum Bildungspaket für Kinder
Zahlreiche Nachfragen zu den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder haben das Landratsamt Bayreuth veranlasst, über dieses neue Leistungsangebot zu informieren und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben.
Welche Leistungen gibt es?
Es können Kosten für folgende Bedarfe übernommen werden:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten,
- Lernförderung,
- Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Als Schülerinnen und Schüler gelten alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wer kann diese Leistungen beanspruchen?
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst oder die mit ihnen im Haushalt lebenden Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bayreuth nach dem Personenkreis der Leistungsberechtigten:
- Wer Leistungen nach dem SGB II (sog. „Hartz IV-Leistungen“) bezieht, kann auch diese neuen Leistungen beim Jobcenter Bayreuth-Land, Casselmannstr. 6, 95444 Bayreuth, Tel. 0921/887-750 oder Fax 0921/887-735 beantragen.
- Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, kann die Leistungen aus dem Bildungs-paket beim Landratsamt Bayreuth – Fachbereich Soziale Hilfen – Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Tel. 0921/728-254 oder Fax 0921/728-88254 beantragen.
Für jede anspruchsberechtigte Person ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag zu stellen. Einheitliche Vordrucke gibt es bei den oben genannten Bewilligungsstellen und künftig auch auf der Homepage des Landratsamtes Bayreuth unter www.landkreis-bayreuth.de . Die Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung und in der Regel an die Leistungsanbieter gezahlt. Ausnahme: Übergangsregelungen sehen eine rückwirkende Erstattung von Leistungen für die Zeit vom 01.01. bis 31.03.2011 vor, wenn der Antrag noch bis 30.04.2011 gestellt wird.
Umfang der einzelnen Leistungen:
- Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schülern sowie von Kindern in Kindertageseinrichtun-gen können übernommen werden (bisher konnten nur mehrtägige Klassenfahrten für den Personenkreis der SGB II-Leistungsberechtigten gezahlt werden).
- Für die Anschaffung von Schulmaterial gibt es ab Herbst dieses Jahres 100,- € pro Schuljahr, die in zwei Raten ausbezahlt werden (bei Schuljahresbeginn 70,- € und im darauf folgenden Februar 30,- €). Bislang gab es diese Leistung nur für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.
- Schülerbeförderungskosten kommen in Bayern wegen der Schulweg-kostenfreiheit nur für Schüler ab der 11. Klasse in Betracht, wenn sie bzw. ihre Eltern die sog. Familienbelastungsgrenze von 395,- € pro Schuljahr selbst aufbringen müssen. Hierzu ist ein Zuschuss vorgesehen.
- Soweit Kinder zum Erreichen des Klassenzieles eine Lernförderung benötigen, können die hierfür notwendigen Kosten getragen werden.
- Wird in der Schule oder der Kindertagesstätte gemeinsames Mittagessen angeboten, können die Kosten unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung des Kindes von 1,- € pro Tag übernommen werden.
- Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Zuschüsse zu Unterricht in künstlerischen Fächern sowie zur Teilnahme an Freizeit-maßnahmen unter Anleitung (nicht jedoch Fahrtkosten) übernommen werden. Hierfür steht pro Kind oder Jugendlichem ein Budget von mtl. 10,- € zur Verfügung.
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