In Wiesenbrütergebieten auf den Wegen bleiben und Hunde anleinen!
Landratsamt, Bauernverband und Gebietsbetreuer machen auf Wegegebot und Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten aufmerksam
Die Wiesen im Wiesenttal und im Regnitztal bei Hausen sind gerade bei dem schönen Frühlingswetter ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Hundefreunde. Doch wir teilen diese schönen Flecken der Natur mit einer Reihe von störungsempfindlichen Vogelarten wie dem seltenen Wachtelkönig oder dem Braunkehlchen.
Deshalb gilt es vom 1. April bis 31. August besonders auf die bodenbrütenden Vogelarten Rücksicht zu nehmen und auf den Wegen zu bleiben.
Vor allem in den ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten müssen Hunde wegen der möglichen Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz angeleint werden.
Die Wiesenbrütergebiete im Regnitztal bei Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt gehören zum europaweiten Schutzgebiets-Netz „NATURA 2000“ (Vogelschutzgebiet 6332-471 „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“). Um auf sie aufmerksam zu machen wurden im letzten Jahr durch das Landratsamt Schilder aufgestellt.
Auch der Bayerische Bauernverband bittet Spaziergänger dringend auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen. Hundekot im Futter kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen bei Kühen führen. Erst kürzlich berichtete ein Erlanger Landwirt von sechs Kälbern, die durch den Erreger Neospora, der durch Hundekot übertragen wird, bereits tot geboren wurden.
U.a. deshalb und zum Schutz des Ertrages darf landwirtschaftlich genutztes Grünland in der Zeit des Aufwuchses von Mensch und Hund nicht betreten werden (Art. 30 Bayerisches Naturschutzgesetz).
Auf die Einhaltung der Gesetze achten die Naturschutzwächter, die im Auftrag des Landratsamtes – untere Naturschutzbehörde – unterwegs sind.
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