Lärmsanierung A 73 im Stadtgebiet Forchheim
Für die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der A 73 im Stadtgebiet Forchheim wird auf förmliche Anträge der Anwohner verzichtet. Dazu hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Initiative des CSU-Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn bereit erklärt.
Mit Blick auf das Jahrzehnte währende Verfahren war dem Wahlkreisabgeordneten daran gelegen, dass die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen nicht an nicht oder nicht fristge-recht gestellten Anträgen scheitert, sondern im gebotenen Umfang erfolgt. Die Zusicherung, von förmlichen Anträgen ausnahmsweise absehen zu wollen, wertet Silberhorn als großen Erfolg. „Für alle Anwesen, bei denen die Lärmmessungen einen Anspruch auf Lärmschutz ergeben, gelten die Anträge als gestellt.“ Die betroffenen Anwohner müssten daher nichts weiter unternehmen und ihre Ansprüche auf Lärmschutz nicht gesondert geltend machen.
MdB Silberhorn hatte sich bei einem Treffen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer im Bundesverkehrsministerium nach dem aktuellen Verfahrensstand er-kundigt. Die zuständige Referentin war aus Bonn per Videokonferenz zugeschaltet. Nach ihrer Auskunft wurden die von der Autobahndirektion Nordbayern vorgelegten Entwürfe für nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen geprüft. Allerdings müssten die Ergebnisse aktueller Lärmmessungen abschnittsweise noch mit den Ergebnissen früherer Messungen abgegli-chen werden, um die Ansprüche auf Lärmschutz exakt ermitteln zu können. Die Autobahndi-rektion Nordbayern wurde deshalb aufgefordert, entsprechend nachzuarbeiten.
„Die Autobahndirektion Nordbayern muss die noch ausstehenden Unterlagen jetzt zügig nachreichen“, fordert Silberhorn. Auf dieser Grundlage werde das Bundesverkehrsministeri-um den Umfang der bestehenden Ansprüche auf nachträglichen Lärmschutz ermitteln. Da-nach müsse die Stadt Forchheim darüber beraten, ob und inwieweit sie die Lärmschutzmaß-nahmen des Bundes auf eigene Kosten erweitern wolle. Bei entsprechender Kostenbeteili-gung bleibe der Bund dazu bereit, den nachträglichen Lärmschutz nach den Wünschen der Stadt Forchheim zu realisieren.
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