Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm zum 15. März 2011 in Kraft

Hinweis der Energie-Infostelle des Landkreises Forchheim

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 am vergangenen Dienstag (15.03.2011) in Frankfurt/Main bekannt. Die neue Richtlinie ist im Internet unter  www.bmu.de , www.bafa.de und  www.erneuerbare-energien.de abrufbar.

Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:

I. Solarkollektoren:

1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / m² bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m² .

2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

II. Biomassekessel:

1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.

2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

III. Wärmepumpen:

1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.

2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.

IV. Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.

2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.

3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.

Weitere Informationen zu den KfW-Programmen im Internet unter www.kfw.de .