Freiwillige Rentenbeiträge: Frist nicht versäumen! Stichtag ist der 31. März 2011
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2010 müssen spätestens bis zum 31. März 2011 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Freiwillige Beiträge können zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 79,60 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.094,50 Euro in beliebiger Höhe entrichtet werden.
Wichtig ist dieser Termin vor allem für Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten können. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aber es gibt noch viele weitere Vorteile der freiwilligen Versicherung.
Sinnvoll ist, sich vor einer Beitragszahlung individuell beraten zu lassen. Die Experten der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen prüfen, ob und in welcher Höhe freiwillige Beiträge erforderlich sind.
Den Antrag auf Beitragszahlung und weitere Informationen zum Thema gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100 480 88. Aber auch im Internet kann man sich das Formular und die Infobroschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ herunterladen. Über www-deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de erreicht man die Internetseiten der Regionalträger in Bayern. Weiteres findet man dann unter „Formulare und Publikationen“.
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