Faschingsbilanz der Polizeidirektion Oberfranken: Tendenz der Trunkenheitsfahrten fallend

Besondere Aufmerksamkeit mit verstärkten Kontrollen hatte die oberfränkische Polizei während der närrischen Zeit den motorisierten Faschingsheimkehrern gewidmet. Dabei kam es erfreulicherweise zu einem Rückgang der Trunkenheitsfahrten im Vergleich zu den beiden Vorjahren.

Weniger Alkoholsünder am Steuer

Waren in der Zeit vom „Weiberfasching“ bis zum frühen Morgen des Aschermittwochs 2010 noch 44 (2009 39) Fahrer mit Alkohol am Steuer erwischt worden, so traf es heuer noch 33 unbelehrbare Verkehrsteilnehmer, denen Bußgelder, Fahrverbot oder Schlimmeres drohen. 17 Führerscheine wurden sofort kassiert und sechs Trunkenheitsfahrten konnten gerade noch verhindert werden. Von den 355 registrierten Unfällen in diesem Zeitraum, standen oberfrankenweit fünf Fahrer unter Alkoholeinfluss, was exakt der Anzahl vom Vorjahr entspricht.

Trend Feiern oder Fahren

Trotzdem ist hier insgesamt eine deutliche Tendenz zur vernünftigen Trennung zwischen feuchtfröhlichem Feiern und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr unverkennbar. Der polizeiliche Appell an die Autofahrer, sich und andere auch in der heißen Phase des Bunten Treibens nicht fahrlässig zu gefährden, ist offenbar überwiegend angekommen. So hinterließ die närrische Zeit für die meisten Faschingsbegeisterten vermutlich nur einen mehr oder minder ausgeprägten Kater nach ausgelassenen, fröhlichen Stunden.

Alkohol als Unruhestifter Nummer 1

Bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberfranken waren zwar eine Vielzahl von Notrufen eingegangen, deren Grund aber vorwiegend im Bereich des alltäglichen Einsatzgeschehens lag. Neben der routinemäßigen Begleitung etlicher Faschingszüge mussten die Polizeibeamten so manche Streiterei zwischen verkleideten Widersachern beenden. Ruhestörungen und auch Körperverletzungsdelikte gehörten vor allem in der Rosenmontags- und Faschingsdienstagnacht zu den Schwerpunkten der polizeilichen Arbeit. Bei der überwiegenden Mehrzahl dieser Störungen spielte das Kriterium Alkohol die herausragende Rolle. In diesem Zusammenhang mussten auch vereinzelt restlos betrunkene Menschen von den Ordnungshütern in die Obhut von Angehörigen oder vorübergehend in medizinische Betreuung gebracht werden.