Hintergrundinformation zum Fall des Diözesanpriesters
(bbk) Auf Grund der aktuellen Berichterstattung, das Erzbistum Bamberg sei seit Jahren über Vorwürfe gegen Pfarrer D. informiert gewesen, gibt das Erzbistum Bamberg folgende Erklärung ab:
Im Jahr 2001 war bei der Erzdiözese Bamberg eine anonyme Anzeige „eines Pfadfinders“ aus der Diözese Bamberg eingegangen, in der Pfarrer D. beschuldigt wurde, im Jahr 1990 sexuelle Annäherungsversuche bei ihm, der zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig war, gemacht zu haben. D. räumte dann beim Ordinariat unkorrektes Verhalten gegenüber dem Beschuldiger ein und behauptete, dass es keine weiteren Vorfälle vergleichbarer Art gegeben habe.
Der Beschuldiger informierte im Jahr 2003 das Ordinariat, dass er sich mit Pfarrer D. geeinigt habe. Über den Inhalt der Einigung, einen sog. Täter-Opfer-Ausgleich, machte er mit Hinweis auf die darin enthaltene Schweigeverpflichtung keine näheren Angaben. Der Beschuldiger teilte mit, dass die Angelegenheit für ihn damit abgeschlossen sei und er gegenüber Pfarrer D. keine weiteren Vorwürfe mehr erheben werde. An dem dieser Einigung vorausgegangenen Mediationsverfahren war die Erzdiözese Bamberg nicht beteiligt. Seitdem sind bei der Erzdiözese bis zum aktuell angezeigten Fall keine weiteren Vorwürfe eingegangen.
Im Jahr 2008 wandte sich der Beschuldiger in dieser Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft Bamberg, die wegen Verjährung kein Verfahren eingeleitet hat.
In der Strafanzeige der Erzdiözese gegen Pfarrer D. bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg vom 17. Februar 2011 wurde auf diese Vorgänge durch Übersendung entsprechender Unterlagen hingewiesen.
In der Presseerklärung der Erzdiözese vom 20. Februar 2011, ist auf den Fall aus dem Jahr 1990 nicht eingegangen worden, da zum einen die oben genannte Schweigeverpflichtung zu beachten war und andererseits die Persönlichkeitsrechte von Pfarrer D. gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen waren. Die Erzdiözese war bis zum Bekanntwerden des jüngsten Vorwurfs zu Beginn des Jahres 2011 von einem einmaligen Fehlverhalten des Pfarrers D. ausgegangen. Für eine Gefährdung Minderjähriger gab es bis dato keine Anhaltspunkte.
Neueste Kommentare