Neuauflage des Straßenausbauplans der Staatsstraßen in Bayern
Enttäuschung bei MdL Glauber
„Weder hoher persönlicher Einsatz noch die positive Behandlung der Petition zur Westumfahrung Neunkirchens im Wirtschaftsausschuss haben die Staatsregierung dazu bewogen, dieses Projekt in eine höhere Dringlichkeitsstufe einzustufen. Ich bin einfach enttäuscht.“ So Thorsten Glaubers Reaktion auf die Veröffentlichung des Entwurfs zum 7. Ausbauplan der Staatsstraßen in Bayern. Frühestens 2021 soll nun hier der Bau beginnen, obwohl er in der 6. Auflage des Ausbauplans für die Jahre von 2011 bis 2015 vorgesehen war. Direkt nach dem Erscheinen der neuen Zahlen hat er Neunkirchens Bürgermeister Heinz Richter über die Situation informiert.
668 Projekte sind im Straßenausbauplan zu finden, in der ersten Dringlichkeit in einem Projektvolumen von rund einer Milliarde Euro für die kommenden 10 Jahre. Davon entfallen auf den Landkreis Forchheim 8,2 Millionen Euro für die Projekte „Ausbau der Staatsstraße 2260 in Mostviel“ und „Verlegung der Staatsstraße 2240 bei Dormitz“. Teilt man die 111,4 Millionen Euro, die insgesamt für den Staatsstraßenausbau im Bezirk Oberfranken eingeplant sind, auf die 9 oberfränkischen Stimmkreise auf, macht das rein rechnerisch 12,3 Millionen pro Stimmkreis – der Stimmkreis 405, also der Landkreis Forchheim, kommt mit den zugeteilten 8,2 Millionen schlecht weg.
Weder ein Ausschuss noch Staatsminister Herrmann selber, sondern nur der Regionale Planungsverband, der über den vorliegenden Entwurf des Staatsstraßenausbauplans abstimmen muss, könnte die Westumfahrung von Neunkirchen neu einstufen – allerdings nur im Austausch mit einem anderen im Plan enthaltenen Projekt. Dass das äußerst unwahrscheinlich ist, dürfte jedem klar sein.
Projekte und ihre Einstufung im Landkreis Forchheim
Projekt Einstufung Gesamtkosten in Mio. €
St2240 Verlegung bei Dormitz 1UEB 6,9
St2260 Ausbau in Mostviel 1 1,3
St2236 Ortsumfahrung Walkersbrunn 1R 2,3
St2685 Ortsumfahrung Gößweinstein 1R 3,7
St2243 Verlegung westlich Neunkirchen 1R 7,3
St2260 Ausbau nördlich Pretzfeld 1R 2,1
St2243 Ortsumfahrung westlich Effeltrich 2 7,1
St2242 Ortsumfahrung nördlich Effeltrich 2 4,0
Erläuterung der Dringlichkeitsstufe:
1UEB (1. Dringlichkeit Überhang) = Projekt mit weit fortgeschrittenem Projektstand
1 = Projekt der 1. Dringlichkeit (2011 bis 2020)
1R = Projekt der 1. Dringlichkeit – Reserve (2021 bis 2025)
2 = Projekt der 2. Dringlichkeit (nach 2025)
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