Die Polizei informiert: "Blaue" Narren sind out!

Mit einer feuchtfröhlichen Stimmung heizt derzeit die fünfte Jahreszeit den oberfränkischen Karnevalisten tüchtig ein. Bei den zahlreichen Faschingsveranstaltungen kommt es deshalb nicht selten zu einem erhöhten Alkoholkonsum. Trotzdem setzen sich verantwortungslose Narren leider immer wieder betrunken hinters Steuer. Die anfängliche Partylaune findet dann nicht selten ein jähes Ende. „Umso wichtiger ist es, sich bereits vor dem Genuss von Alkohol, Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg zu machen. Die Oberfränkische Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr verstärkt auf Alkohol- und Drogenkontrollen setzen, um „blaue“ Narren aus dem Verkehr zu ziehen“, so Polizeipräsident Reinhard Kunkel.

Im vergangenen Jahr ertappte die Polizei allein zwischen Jahresbeginn und Faschingsdienstag quer durch den Regierungsbezirk rund 250 fahruntüchtige Faschingsbegeisterte, die sich betrunken hinter das Steuer setzten. Obgleich die Faschingsnarren in der fünften Jahreszeit das Regiment übernommen haben, müssen alle ertappten Fahrer mit einer Anzeige rechnen. Diese verantwortungslosen Narren gefährden durch ihr Verhalten nicht nur sich selbst, sondern vielmehr auch unschuldige Bürger.

Verkehrssünder müssen büßen

Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig noch berufliche Konsequenzen hinzu.

Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Abgesehen davon gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot.

Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die mit mehr als 0,3 Promille oder im Drogenrausch in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder 1,1 und mehr Promille Alkohol intus haben. Diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen neunmonatigen Führerscheinentzug anordnet.

Für die ganz Hartgesottenen schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Fahrzeug zu führen.

Trinkexzesse von jungen Narren sind uncool

Da der Trend zum exzessiven Trinken bei Jugendlichen leider ungebrochen ist, müssen insbesondere die jungen Faschingsnarren lernen, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Es muss wieder uncool sein, sich bis zur Bewusstlosigkeit zu betrinken. Seien Sie den jungen Menschen deshalb ein Vorbild und bewahren Sie als Erziehungsberechtigte ihre Schützlinge auf diese Weise vor den negativen Erfahrungen des Alkohols.

Schlaue Faschingsnarren fahren nüchtern

Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei:

  • Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol am Steuer!
  • Klären Sie bereits vor einem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
  • Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins.
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
  • Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.