Wer Blut spendet, ist gesetzlich unfallversichert

Auch Plasma-, Gewebe- und Organspender sind geschützt

Wer Blut spendet, tut Gutes für die Allgemeinheit. Deshalb stehen Blutspender unter dem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – ebenso wie Spender von Organen und Gewebe (Beispiele: Knochenmark, Niere, Haut). Für die Spender selbst ist dieser Versicherungsschutz beitragsfrei. Darauf weisen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. GUVV / Bayer. LUK) hin.

Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob der Blut- oder Organspender für seine Spende Geld bekommt oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob die Spende bei einem gemeinnützigen oder gewerblichen Unternehmen erbracht wird. Eine Ausnahme allerdings sind Eigenblutspenden: Sie dienen nicht der Allgemeinheit, sondern dem eigenen Bedarf des Spenders. Eigenblutspender stehen daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch Wegeunfälle sind versichert

Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfällen, die bei der Spende selbst oder bei den vorbereitenden Untersuchungen passieren. Versichert sind auch Komplikationen während der Spende, etwa eine Infektion. Unfälle auf den Wegen, die mit der Spende verbunden sind, sind ebenfalls versichert.

Ein Beispiel für den Versicherungsschutz ist der Fall eines Nierenspenders aus Nürnberg. Der Mann verunglückte auf der Fahrt zur Spende und erlitt schwere Verletzungen. Die Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie den Verdienstausfall trug der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband.

Was müssen Spender im Falle eines Unfalls tun?

Der behandelnde Arzt muss wissen, dass der Unfall im Zusammenhang mit einer Blut- oder Organspende passiert ist. Die Praxisgebühr fällt nicht an, denn Ärzte und Krankenhäuser rechnen mit dem Unfallversicherungsträger ab – nicht mit der Krankenkasse. Der Spender muss zudem die Einrichtung informieren, bei der er gespendet hat. Diese Einrichtung schickt dem Unfallversicherungsträger die Unfallanzeige zu.