LBV beklagt Zerstörung eines besonders geschützten Quellbiotops bei Streitberg und kritisiert Untätigkeit der zuständigen Behörde

LBV erwägt Dienstaufsichtsbeschwerde

LBV und Naturschutzwacht besichtigen den Schaden (Februar 2011)

LBV und Naturschutzwacht besichtigen den Schaden (Februar 2011)

Bei einem Ortstermin im Mai 2010 mussten Mitarbeiter des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. – Verband für Arten- und Biotopschutz (LBV) die Zerstörung eines Quellbiotops bei Streitberg im Bereich des so genannten Güßgrabens feststellen. Die Quelle befindet sich in einem FFH-Gebiet und unterliegt somit einem besonderen Schutz. Weiterhin liegt der betroffene Bereich im Landschaftsschutzgebiet und im Naturpark Fränkische Schweiz.

Der Eingriff erfolgte wohl bereits Anfang 2008, wie Bilder vom März 2008 belegen. Wenige Meter nach dem Austritt aus dem Gestein wurde das Quellwasser angestaut und vollständig in einen neu angelegten Teich eingeleitet. Dieser wurde mit Netzen überspannt. Das Wasser wird über einen Mönch wieder in den ehemaligen Quellbach eingeleitet, dieser wurde jedoch im Zuge der Bauarbeiten ausgebaggert. 2010 erfolgten offensichtlich weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich.

Quellen sind nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz besonders geschützte Biotope, für deren Schutz sich der LBV seit über 15 Jahren intensiv einsetzt. An diesem Standort in der Frankenalb wäre eine Kalktuffquelle zu erwarten, die jedoch im Zuge der Baumaßnahmen zerstört wurde. Bei Kalktuffquellen handelt es sich um prioritäre Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie, für deren Erhalt besondere Maßnahmen gefordert sind.

Die Anlage im März 2008

Die Anlage im März 2008

Fischteiche mit Unterbrechung der Gewässerdurchgängigkeit stellen eine Beeinträchtigung von Quelllebensräumen dar. Für den Eingriff in den Quellbereich hätte eine wasserrechtliche Genehmigung sowie eine Genehmigung von Seiten des Naturschutzes vorliegen müssen. Der LBV hat im Juni 2010 und nochmals im November 2010 Landrat Reinhard Glauber angeschrieben und auf die Beeinträchtigungen der Quelle am Güßgreben bei Streitberg hingewiesen. Gleichzeitig wollte der LBV wissen, ob für den Eingriff in den Quellbereich eine wasserrechtliche Genehmigung bzw. eine Erlaubnis von Seiten des Naturschutzes vorlag. Auf beide Schreiben hat der Landrat bis heute nicht reagiert, weshalb der LBV sich gezwungen sieht, in die Öffentlichkeit zu gehen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Landratsamt trotz eines klaren Verstoßes gegen das Bayerische Naturschutzgesetz nicht tätig wird.

Der LBV fordert, dass die Eingriffe in den Quellbereich wieder rückgängig gemacht werden, dass der Fischteich beseitigt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird und gegen den Verursacher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Wenn das Landratsamt Forchheim in dieser Angelegenheit weiterhin untätig bleibt, wird der LBV eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberfranken einreichen.