Elisabeth Scharfenberg fordert Bundesregierung auf: "Sorgen Sie für verfassungskonforme Hartz IV-Regelsätze und zwar schnell"
Anlässlich der Abstimmung zur Hartz IV-Reform im Deutschen Bundestag und der erneuten Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat, erklärt die oberfränkische Bundestagsabgeordnete Elisabeth Scharfenberg MdB, Sprecherin für Pflege und Altenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Dass es zu keiner schnelleren Lösung gekommen ist, ist bedauerlich. Denn zwei Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut. Sie und ihre Familien warten dringend darauf, dass sie die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Allerdings war zu keinem Zeitpunkt von Union und FDP die Bereitschaft zu erkennen, im Vermittlungsverfahren einen Kompromiss finden zu wollen. Das ist aber das Wesen eines Vermittlungsverfahren, wenn man, wie die Bundesregierung, keine Mehrheit im Bundesrat hat.
Zumal Ministerin von der Leyen seit einem Jahr weiß was das Bundesverfassungs-gericht in Karlsruhe ihr aufgetragen hat: nämlich ein transparentes Bedarfsermittlungsverfahren zu erarbeiten sowie Regelsätze für Hartz IV zu ermitteln, die den tatsächlichen Bedarf decken. Außerdem forderte Karlsruhe mehr Bildung und Teilhabe für Kinder aus armen Familien. Zuletzt hatte die Koalition im Vermittlungsverfahren versucht das absehbare Scheitern ihres Gesetzentwurfes im Bundesrat doch noch abzuwenden und die Zustimmung zu erkaufen. Sie hat einen Vorschlag zur Entlastung der Kommunen von den Kosten für die Grundsicherung im Alter vorgelegt. Bedingung wäre gewesen die Hartz-IV Sätze nicht weiter anzuheben.
Zustimmungsfähig war diese Mogelpacket für uns Grüne nicht, denn das hätte geheißen Hartz IV Regelsätze hinzunehmen, die nicht existenzsichernd und auch nicht verfassungskonform sind. Zudem hat die Grundsicherung im Alter nichts mit dem Hartz IV-Verfahren zu tun. Wenn die Bundesregierung dieses Vorhaben hätte durchführen wollen, hätte sie diese bereits tun können. Finanzminister Schäuble hatte dieses Angebot schließlich in der Gemeindefinanzkommission schon vor zwei Monaten gemacht. Auch handelte es sich um ein vergiftetes Angebot, denn
gleichzeitig wollte die Koalition 4 Milliarden Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen streichen. Wer wirklich Ergebnisse erzielen will, geht anders vor.
Auch beim Mindestlohn und der Bezahlung der Leiharbeit blockiert die Koalition. Beide Themen wurden von Grünen und SPD in das Vermittlungsverfahren eingebracht. Sie sind keineswegs „sachfremd“ wie von der Koalition behauptet. Vielmehr müssen Armutslöhne und bedarfsgerechte Regelsätze im Zusammenhang gesehen werden. Schließlich werden Regelsätze an den Ausgaben der untersten Einkommen berechnet. Wenn diese aufgrund fehlender Mindestlöhne immer weiter sinken, entsteht ebenfalls Druck zur Senkung des ALG II-Regelsatzes. Diese Spirale nach unten wollten die Grünen stoppen.
Gerade wenn sich Arbeit lohnen soll, müssen Menschen von ihrer Arbeit auch wirklich leben können. Das ist ein Gebot der Menschenwürde und der Fairness. Außerdem ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler indem er die Aufstockung mit ALG II bezahlt, die Dumpinglöhne der Unternehmen subventioniert.
Jetzt ist es an Union und FDP nicht weiter zu verzögern, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes endlich umzusetzen. Die Grünen sind jedenfalls bereit an den Verhandlungstisch zurück zu kehren.
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