Rohrbombenanschläge auf Fahrkartenautomaten in Bad Staffelstein vermutlich aufgeklärt
4 Tatverdächtige festgenommen
Der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Ermittlungsgruppe (EG) „Automat“ der Polizeidirektion Westsachsen ist es im Ergebnis intensiver Ermittlungen gelungen, die Rohrbombenanschläge auf Fahrhartenautomaten der Deutschen Bahn AG in Riesa und Grimma am 21.01.2011 aufzuklären. In der Nacht des 21.01.2011 war zunächst versucht worden gegen 02.30 Uhr mit Rohrbomben zwei Fahrkartenautomaten am Bahnhof Riesa zu öffnen, was jedoch misslang. Am Bahnhof Grimma gelang es den Tätern gegen 03.50 Uhr dann die dortigen Fahrkartenautomaten aufzusprengen und eine Geldkassette mit über 1.000,00 € zu erlangen. Es entstand allein in Grimma ein Sachschaden von über 20.000,00 €.
Im Verlauf der letzten Tage konnten insgesamt vier junge Männer (18, 18, 18 und 20 J.) aus dem Landkreis Nordsachen ermittelt werden, die dringend tatverdächtig sind, die Rohrbombenanschläge auf die Fahrkartenautomaten in Riesa und Grimma durchgeführt und sich des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen und des versuchten und vollendeten Diebstahls in einem besonders schweren Fall in jeweils einem Fall schuldig gemacht zu haben. Die Taten wurden mit selbstgebauten Sprengsätzen durchgeführt, die im Ausgabeschacht der Automaten zur Explosion gebracht wurden. Ziel der Taten war es, an die Geldkassetten in den Automaten heranzukommen und das Geld für sich zu verbrauchen. Die Beschuldigten sind wegen vergleichbarer Taten soweit bekannt bisher noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten.
Die bei der Tatortuntersuchung in Grimma gesicherten Spuren führten die Ermittler zunächst zu einem 18-jährigen Tatverdächtigen. Gegen diesen wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig am 03.02.2011 ein Haftbefehl erwirkt. Nachdem der Haftbefehl nicht realisiert werden konnte, wurde der Beschuldigte zunächst zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben.
Die Ermittlungen hatten zwischenzeitlich Hinweise auf die mögliche Tatbeteiligung eines weiteren 18-jährigen Mannes ergeben, für dessen Wohnung die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss erwirkte. Bei der am 04.02.2011 durchgeführten Wohnungsdurchsuchung konnte eine größere Geldsumme in einer für Fahrkartenautomaten zu erwartenden Stückelung festgestellt werden, deren Herkunft der Beschuldigte nicht plausibel erklären konnte. Aufgrund des sich aus den bisherigen Feststellungen ergebenden dringenden Tatverdachts einer Beteiligung an den Rohrbombenanschlägen vom 21.01.2011 wurde der Beschuldigte daraufhin vorläufig festgenommen und am 05.02.2011 dem Haftrichter geführt. Im Rahmen seiner Vernehmungen gestand der Beschuldigte an den Rohrbombenanschlägen in Grimma und Riesa beteiligt gewesen zu sein. Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Aufgrund von weiteren Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf den Aufent-halt des seit dem 03.02.2011 zur Fahndung und Festnahme ausgeschriebenen Beschuldigten in München. Mit Unterstützung von Beamten des Landeskriminalamts Bayern und des Polizeipräsidiums München gelang es am 04.02.2011 den Beschuldigten in München festzunehmen. In seiner Begleitung befand sich ein ebenfalls 18-jähriger Mann. Bei diesem wurde Bargeld in größerer Menge festgestellt, deren Herkunft nicht plausibel erklärt werden konnte. Da der junge Mann der Gruppierung um die bereits bekannten Tatverdächtigen zuzuordnen war, wurde er aufgrund des nunmehr bestehenden dringenden Tatverdachts der Beteiligung an den Rohrbombenanschlägen in Grimma und Riesa vorläufig festgenommen. Beide Beschuldigten wurden dem Untersuchungsrichter in München vorgeführt und befinden sich seit dem 05.02.2011 in Untersuchungshaft. Durch einen der beiden Beschuldigten wurde ein Geständnis abgelegt und eingeräumt, dass er an den Rohrbombenanschlägen in Grimma und Riesa beteiligt gewesen sei.
Die Ermittlungen ergaben schließlich Hinweise auf die Tatbeteiligung eines vierten Mannes. Der 20-jährige Beschuldigte wurde am heutigen Tag auf Grund eines durch die Staatanwaltschaft Leipzig erwirkten Haftbefehls festgenommen und dessen Wohnung durchsucht. Die polizeilichen Maßnahmen zu diesem Beschuldigten sind noch nicht abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft und Polizei prüfen derzeit konkrete Hinweise, wonach die Beschuldigten möglicherweise für weitere Rohrbombenanschläge auf Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn AG u.a. in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern (wir berichteten) in Frage kommen.
Das Strafgesetzbuch sieht für die Straftat des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu fünfzehn Jahren als Strafrahmen vor. Da alle Beschuldigten Heranwachsen-de sind wird für jeden zu prüfen sein, ob auf ihn das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht kann im Höchstmaß eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
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