Hofer Rindfleischwurst europaweit geschützt
Die Hofer Rindfleischwurst ist ab sofort europaweit geschützt. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission nach knapp vierjährigem Prüfverfahren die geographische Angabe „Hofer Rindfleischwurst“ in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Damit darf künftig nur eine in der Stadt oder im Landkreis Hof hergestellte streichfähige Rohwurst aus magerem Rindfleisch so bezeichnet werden.
Der Schutz unterstreicht laut Brunner die Einzigartigkeit der oberfränkischen Spezialität, ermöglicht ein noch gezielteres Marketing und trägt damit zur Verbesserung der Wertschöpfung bei. Die über Buchenholz kalt geräucherte Wurst hat eine über 50-jährige Tradition und ist weit über die Grenzen Hofs hinaus bekannt. Das Fleisch stammt von Tieren, die überwiegend im Landkreis Hof bzw. in den Bezirken Oberfranken, Oberpfalz und in Thüringen geboren und aufgewachsen sind und im Stadtgebiet bzw. im Landkreis Hof geschlachtet wurden. Den Antrag auf den europäischen Schutz hatte die Fleischerinnung Hof-Wunsiedel in Brüssel gestellt.
Neben der Hofer Rindfleischwurst sind bereits 19 andere typisch bayerische Spezialitäten europaweit als „Geschützte geographische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen. Dazu zählen unter anderem „Schrobenhausener Spargel“, „Hopfen aus der Hallertau“, „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“ und „Nürnberger Bratwürste“. Sie alle haben eine lange Tradition und einen engen Bezug zur Region. Weitere Informationen zum EU-Herkunftsschutz und über regionaltypische Spezialitäten aus Bayern sind auch im Internet unter www.spezialitaetenland-bayern.de zu finden.
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