Förderanträge für Kleinkläranlagen: Frist 31.12.2010
Wer in diesem Jahr eine Kleinkläranlage gebaut hat und die momentan noch geltende Förderung erhalten will, muss seinen Antrag bis spätestens 31.12.2010 bei der Kommune abgeben. Dies teilt CSU- Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mit. Zu den Wasserwirtschaftsämtern müssen diese Anträge dann bis spätestens 31.03.2011 weitergeleitet werden. Wer ab dem 01.01.2011 seinen Förderantrag bei der Kommune abgibt, der wird mit der neuen und noch nicht genau bekannten Regelung gefördert, die aber in jedem Fall eine abgespeckte Variante darstellt.
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