Frist für Riestersparer: Bis 31. Dezember 2010 müssen Zulagen für 2008 beantragt werden

Riester-Sparer aufgepasst: Noch bis zum 31. Dezember 2010 können die Zulagen für das Jahr 2008 beantragt werden. Wer diese Frist versäumt, verschenkt bares Geld. Der Anspruch auf die staatliche Förderung verfällt nach zwei Jahren. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayreuth hin.
Den Zulagenantrag bekommen die Sparer vom Anbieter des Riestervertrags zugeschickt. Persönliche Angaben müssen, wenn nötig, ergänzt werden. Der Anbieter leitet den Antrag anschließend an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.

Grundsätzlich muss die Zulage jedes Jahr beantragt werden. Es geht aber auch einfacher: Sparer können beim Anbieter einen Dauerzulagen-Antrag stellen. Die Förderung wird dann dem Riester-Vertrag automatisch gutgeschrieben. Um von der Riester-Förderung in vollem Umfang zu profitieren, muss der Riester-Sparer in jedem Beitragsjahr prüfen, ob sich seine Daten zum vorangegangenen Jahr geändert haben und es dem Vertragsanbieter seiner Riesterrente mitteilen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man ein Kind bekommen oder sich das Einkommen geändert hat.

Auch wer bisher nicht „riestert“, kann sich noch alle Vorteile an Zulagen und Steuerersparnissen sichern. Vorausgesetzt er schließt bis Jahresende einen Vertrag ab und zahlt seinen Sparanteil ein.

Weitere Informationen zur Riester-Rente, wie die Höhe der Zulagen oder den notwendigen Betrag des Eigenanteils, erhält man bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 88.

Eine Ausfüllhilfe zum Zulagenantrag findet man unter www.ihre-vorsorge.de in der Rubrik Altersvorsorge/Riester-Rente.