Landkreis Forchheim und Markt Wiesenttal erhalten je 50.000 €

Die Anträge des Landkreises Forchheim und der Marktgemeinde Wiesenttal auf Bedarfszuweisung durch den Freistaat Bayern konnten positiv verbeschieden werden. Dies teilte der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon dem Forchheimer Stimmkreisabgeordneten Eduard Nöth mit.

Demnach erhalten sowohl der Landkreis Forchheim als auch die Marktgemeinde Wiesenttal je 50.000 Euro. Durch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG  ( Finanzausgleichsgesetz ) wird, so MdL Eduard Nöth, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und Landkreisen im Einzelfall Rechnung getragen. Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG werden entweder als rückzahlbare Überbrückungsbeihilfen oder als Zuweisungen gewährt. Der Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen und des Innern sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören, hat Ende November über alle Bedarfszuweisungsanträge beraten. Auf der Grundlage des Beratungsergebnisses hat das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern über die Zuweisungen entschieden.