Die „Stillen Tage“ stehen vor der Tür
Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen und die so genannten Stillen Tage stehen bevor. Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt Bamberg darauf hin, dass Allerheiligen am Montag, 1. November, der Volkstrauertag am Sonntag, 14. November sowie der Buß- und Bettag am 17. November und der Totensonntag am 21. November so genannte „Stille Tage“ im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind.
Demnach sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Auch alle in einem anderen Sinn für den jeweiligen Vorabend (v. a. Samstage) geplanten öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen müssen spätestens um 24:00 Uhr enden. An den Stillen Tagen ist zudem der Betrieb von Spielhallen nicht zulässig, da es sich hierbei um Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die dem ersten Charakter dieser Tage zweifellos widersprechen.
Gleiches gilt für den Heiligen Abend, an diesem Tag allerdings nur in der Zeit von 14:00 bis 24:00 Uhr.
Wer dies nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.
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