Wasserzweckverband "Eggolsheimer Gruppe" investiert 7,1 Millionen Euro in Wasserversorgung

Hallerndorf war neben Altendorf, Eggolsheim und Buttenheim die vierte Station für den Geschäftsleiter des Wasserzweckverbandes Eggolsheimer Gruppe, Richard Hubert, der im Rahmen von Infoveranstaltungen zusammen mit den verantwortlichen Vertretern des Verbandes sowie mit den Planern in den vergangenen Wochen durch die Verbandsgemeinden tourte und die Kunden des Wasserzweckverbandes über die geplanten Investitionen und die daraus resultierende Erhebung von Verbesserungsbeiträgen informierte.

Rund 7,1 Millionen Euro investiert der Wasserzweckverband Eggolsheimer Gruppe in naher Zukunft in seine Wasserversorgung. Die Kosten hierfür sollen – laut Beschluss der Verbandsversammlung – in voller Höhe als Verbesserungsbeiträge umgelegt werden. Die Gesamtinvestitionssumme teilt sich in 1,145 Millionen Euro für den Ausbau des Versorgungsbebietes beziehungsweise der Tiefbrunnen, in den Ausbau der Grundwassererschließung (395.000 Euro), der Verbesserung und Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (220.000 Euro), der Verbesserung und Erneuerung von Zubringerleitungen im Verbandsgebiet (3,085 Millionen Euro), die Verbesserung und Erneuerung von Pumpwerken und Druckerhöhungsanlagen (604.000 Euro), den Neubau sowie der Verbesserung von Hochbehältern (1,252 Millionen Euro), sowie dem Neubau und der Verbesserung von Ortsübergabeschächten (385.000 Euro), auf. Je Quadratmeter Grundstücksfläche werden somit 0,42 Euro und je Quadratmeter Geschossfläche 1,82 Euro netto zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer. Der fällige Gesamtumlagebetrag je Grundstück soll in drei Raten fällig werden. 40 Prozent fällig am 30.11.2010, 40 Prozent fällig am 31.08.2011 und 20 Prozent fällig am 31.08.2012.

Gemäß der verabschiedeten Beitragssatzung werden Grundstücke, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber  bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur eine untergeordnete Bedeutung hat, werden lediglich als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke behandelt. Bei beitragspflichtigen Grundstücksflächen wird jeweils die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche angesetzt; die Grundstücksfläche für übergroße Grundstücke von mehr als 2500 Quadratmeter in unbeplanten Gebieten wird auf das 2,5-fache der Geschossfläche, mindestens jedoch 2500 Quadratmeter, begrenzt. Für Grundstücke die innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen, ist jedoch nach Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes eine Flächenbegrenzung unzulässig. Insgesamt nahmen an den Infoveranstaltungen weit über 2000 Bürgerinnen und Bürger teil.