Kostenrückerstattung für die Schülerbeförderung – Abgabefrist 31.10.2010 beachten!

Das Landratsamt Forchheim macht auf den bevorstehenden Antragsschluss für Anträge zur Fahrtkostenerstattung von Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschüler (mit Teilzeit- bzw. Blockunterricht) aufmerksam, denen zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen. Sie erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten dann erstattet wenn die nächstgelegene (kostenmäßig günstigste) Schule besucht wird und die Kosten eine Familienbelastungsgrenze von 395 € im Schuljahr 2009/2010 übersteigen.

Die Erstattung erfolgt nur in Höhe der Kosten der günstigsten Fahrkarten. Die vollen Fahrtkosten werden ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht oder die Familie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat. Entsprechende Nachweise sind mit dem Antrag beim Landratsamt Forchheim – Fachbereich ÖPNV – einzureichen.

Erstattungsanträge für das Schuljahr 2009/2010 müssen bis spätestens 31.10.2010 beim Landratsamt eingegangen sein.

Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt Forchheim zu beantragen. Kostenerstattungsanträge für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug müssen ebenfalls bis spätestens 31.10.2010 beim Landratsamt Forchheim vorliegen. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges“ kann über das Internet unter www.landkreis-forchheim.de/ Bürgerservice/ ÖPNV, Schülerbeförderung/ Formulare der Schülerbeförderung abgerufen werden.

Weitere Auskünfte gibt es im Landratsamt unter Tel. 09191/ 86-1405, -1407 oder -1409.