Anträge auf Erstattung von Schulwegkosten müssen bis spätestens 31. Oktober 2010 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein

Vollzeitschüler ab der Jahrgangsstufe 11 und Berufsschüler mit Teilzeitunterricht aus dem Landkreis Bayreuth, denen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen (nicht Berufsgrundschüler), erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten erstattet, die eine Familienbelastungsgrenze von 395,– Euro im Schuljahr 2009/2010 übersteigen. Die entsprechenden Erstattungsanträge für das Schuljahr 2009/2010 müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2010 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr.

Bei Fahrtkostenerstattung können nur die kostengünstigsten Fahrkarten (z. B. Erwerb einer Bahncard) berücksichtigt werden. Beim Kauf einer Schüler-ABO-Karte der Deutschen Bahn ist der Nachweis über die bezahlten Gesamtkosten beizufügen.

Die vollen Fahrtkosten (ohne Abzug der Familienbelastung) werden für die Vollzeitschüler ab Jahrgangsstufe 11 und Berufsschüler mit Teilzeitunterricht (nicht Berufsgrundschüler) ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht oder der Unterhaltsleistende bzw. der Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunter-halt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat. Entsprechende aktuelle Nachweise (vom Juli oder August 2009 für Fahrausweise ab Beginn des Schuljahres bzw. im laufenden Schuljahr vom Monat vor Inanspruchnahme der Fahrkarte) sind mit dem Antrag beim Landratsamt Bayreuth vorzulegen.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg grundsätzlich am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt zu stellen sind, damit rechtzeitig geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht. Im Falle einer Anerkennung können die Pkw-Erstattungsanträge nachträglich zum Schuljahresende eingereicht werden.

Die gebräuchlichen Formulare sind auch über das Internet unter www.landkreis-bayreuth.de Rubrik „Bürgerservice, Stichwörter, Suchbegriff: Schülerbeförderung (Landkreis)“ abrufbar.

Ab dem 01.01.2010 müssen Schüler/innen des Landkreises Bayreuth (VGN-Bereich) im Besitz eines Verbundpasses und der dazugehörigen Wertmarken sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Verlust der Wertmarken weder vom VGN noch vom Landratsamt Bayreuth Ersatz geleistet werden kann.