agilis erhält Sicherheitsbescheinigung durch Eisenbahn-Bundesamt
Dem Antrag der agilis Verkehrsgesellschaft auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung wurde statt gegeben. agilis ist damit unter den ersten Eisenbahn-Verkehrsunternehmen, die eine Bescheinigung nach neuen Richtlinien erhalten haben.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erteilte der agilis Verkehrsgesellschaft in den vergangenen Tagen die Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 7a Abs. 3 AEG. Diese gilt für die bundesweite Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb. Von den etwa 400 Eisenbahn-Verkehrsunternehmen in Deutschland ist agilis unter den ersten, die nach neuen Richtlinien geprüft wurden. Bestandteil der zur Prüfung vorgelegten Unterlagen waren unter anderem Arbeits- und Abwicklungsprozesse sowie ergänzende Regelwerke, die zur Durchführung des Eisenbahnbetriebes notwendig sind.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte die agilis Verkehrsgesellschaft einen Antrag auf Erteilung der Sicherheitsbescheinigung beim EBA gestellt. Das Amt mit Hauptsitz in Bonn ist seit 1994 Sicherheits- und Aufsichtsbehörde für die Eisenbahnen und das Schienennetz in Deutschland. Zu den Aufgaben des EBA zählen unter anderem die Eisenbahnaufsicht sowie die Erteilung bzw. der Widerruf von Betriebsgenehmigungen. „Wir sind stolz mit unseren Konzepten den kritischen Anforderungen des EBA gerecht zu werden“, so Geschäftsführer Dietmar Knerr. „Dadurch sind wir unserem Betriebsstart im Dezember wieder einen entscheidenden Schritt näher gekommen“.
agilis, ein Beteiligungsunternehmen der BeNEX GmbH und der Hamburger Hochbahn AG, betreibt ab Juni 2011 im Auftrag des Freistaats Bayern den Schienenpersonennahverkehr im Dieselnetz Oberfranken. agilis wird in Oberfranken etwa 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
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