“Pferdegeschirre“, Kordeln und Fahrradhelme: Tödliche Fallen auf Spielplätzen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband und Bayerische Landesunfallkasse warnen
Der tödliche Unfall eines Mädchens in Bayern, das mit einem Spiel-Pferdegeschirr an einem Spielplatzgerät hängen geblieben ist, zeigt, wie gefährlich es sein kann, wenn „Pferdegeschirre“, Jacken mit Kordeln, Schlüsselbänder oder lange Schals auf dem Spielplatz getragen werden. Auch der Fahrradhelm ist für die Kinder auf dem Spielplatz wegen der Strangulationsgefahr gefährlich und sollte beim Toben und vor allem auf Spielplätzen unbedingt abgelegt werden, warnen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK).
Die Spiel-Pferdegeschirre sind bei vielen Kindern beliebt. Sie sollten aber nur unter direkter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet werden und sind wegen der Strangulationsgefahr tabu beim Spielen an der Rutsche oder anderen Spielplatzgeräten. Bereits beim Kauf sollten die Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte darauf achten, dass das Spielzeug mit so genannten Sollbruchstellen versehen ist. Das können zum Beispiel Klettverschlüsse an verschiedenen Stellen sein, die sich öffnen, wenn das Geschirr hängen bleibt. Diese Klettverschlüsse können auch nachträglich selbst eingenäht werden.
Auch der Fahrradhelm ist am Spielplatz gefährlich. „Ein Helm schützt beim Radfahren oder Inlineskaten den Kopf und oft auch das Leben“, betont Elmar Lederer, Geschäftsführer von Bayer. GUVV / Bayer. LUK. „Bleibt er jedoch beim Spielen in einem Kletternetz oder beim Klettern in Bäumen hängen, drückt der festgeschnallte Kinnriemen auf den Hals. Das Gewicht des Kindes zieht es nach unten und der Riemen schnürt ihm dann die Luft ab. Dies kann im Extremfall zum Tode des Kindes führen.“ Zwar sind die Maschen von Kletternetzen, Winkel und Öffnungen von Spielplatzgeräten nach Sicherheitskriterien genormt, aber ein Fahrradhelm ist dabei nicht berücksichtigt. Deshalb der dringende Appell an Eltern, ihre Kinder vor dem Spielen und Klettern mit Fahrradhelmen zu warnen.
Zur Information haben der Bayer. GUVV/die Bayer. LUK ein Faltblatt herausgegeben. Außerdem wurde für Warnungen an Klettergerüsten ein Hinweisschild erstellt. Beides kann unter www.bayerguvv.de im Internet heruntergeladen werden.
Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den Kindertageseinrichtungen in Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München. Die über 466.000 Kindergartenkinder in Bayern sind hier bei Unfällen versichert. Dies gilt auch auf dem Weg zur Krippe, zum Kindergarten und Hort sowie zurück. Eltern brauchen hierfür keine eigenen Beiträge zu zahlen, diese tragen allein die Kommunen bzw. der Freistaat Bayern.
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