MdL Eduard Nöth: Individuelle Regelung für letzten G-9-Jahrgang
Der Bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle setzt zugunsten der Schülerinnen und Schüler der 13. Jahrgangsstufe des neunjährigen Gymnasiums eine individuelle Regelung für die Bildung der Halbjahresnoten in Kraft, eine Günstigkeitsklausel. Diese Nachricht teilte der CSU-Landtagsabgeordnete Eduard Nöth den Gymnasien im Landkreis Forchheim mit.
Eltern und Schüler der Gymnasien aus Forchheim und Ebermannstadt hatten sich an den Forchheimer Abgeordneten gewandt und gebeten, schriftliche und mündliche Leistungsnachweise im Verhältnis 1 : 1 zu werten, damit die Chancengleichheit im letzten G -9-Jahrgang gegenüber den G-8 Schülern gewahrt bleibt. Die Günstigkeitsklausel, so Eduard Nöth, der Mitglied im Bildungsausschuss des Landtages ist, sei das Ergebnis der umfassenden Monitoring-Strategie.
Mit Hilfe von Umfragen und Diskussionsforen mit Schülern, Eltern und Lehrkräften habe Minister Spaenle seit 2009 die Situation der Schülerinnen und Schüler des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums und des ersten Jahrgangs des achtjährigen Gymnasiums intensiv beobachtet und Lösungen für auftretende Probleme angeboten. Aufgrund der Kürzung des ersten Unterrichtshalbjahres um rund einen Monat – die Schülerinnen und Schüler erhalten die Halbjahreszeugnisse bereits am 23. Dezember – war die Zahl der Schulaufgaben in den Leistungskursen reduziert worden, um so die Kollegiaten zu entlasten. D.h.: Sie schreiben in den Leistungskursen in diesem Halbjahr nur jeweils eine Klausur. Diese Klausur wird nach der Neuregelung im Verhältnis zu den mündlichen Leistungen entweder doppelt oder einfach gewichtet – und zwar zugunsten der besseren Zeugnisnote der Schüler. Angesichts der bildungspolitischen Sondersituation des doppelten Abiturientenjahrgangs ist auch den Schülerinnen und Schülern des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums damit eine gerechte Chance gesichert, so MdL Eduard Nöth.
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