Hautgefährdung durch Feuchtarbeit
Die Land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Franken und Oberbayern informieren
Unsere Haut trägt an ihrer Oberfläche einen Schutzfilm, der verhindert, dass die oberste Schicht der Haut (Hornschicht) austrocknet. Diese natürliche Barrierefunktion wird bei Feuchtarbeit besonders beansprucht, beispielsweise bei Arbeiten im Stall, der Melkkammer oder auch im Haushalt. Diese natürliche Barrierefunktion wird bei Feuchtarbeit besonders beansprucht, da durch das Auswaschen von Hornschichtfetten und Wasser bindenden Substanzen zwischen den Zellen Lücken entstehen, die das Austrocknen bzw. den Eintritt von Schadstoffen ermöglichen. Wer von Natur aus eher trockene Haut hat, ist zusätzlich gefährdet. Doch selbst bei normaler Haut kann durch einen langsam fortschreitenden Abbau der natürlichen Barriere nach Jahren ein Abnutzungsekzem auftreten. Auch Schutzhandschuhe können ein Risiko darstellen, wenn sie für die Tätigkeit ungeeignet sind bzw. wenn durch längere Tragezeit die Haut darunter schwitzt.
Bei Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft ist die menschliche Haut unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt, beispielsweise durch Umgang mit Stoffen wie Säuren, Laugen, Öle, Fette oder Kalk, durch mechanische Belastungen oder aber durch Nässe. Arbeitet man regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag im feuchten Milieu, reinigt man seine Hände oft und intensiv oder trägt über einen längeren Zeitraum Schutzhandschuhe, die die Wärme und Feuchtigkeit stauen, dann muss man sich Gedanken darüber machen, wie man sich wirkungsvoll vor ernsthaften Hautschädigungen schützen kann.
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern rät daher, grundsätzlich zu überlegen, ob das Risiko von Hautgefährdungen durch Feuchtarbeit durch technische und organisatorische Maßnahmen entweder ganz beseitigt bzw. auf ein Mindestmaß verringern werden kann. Dies kann beispielsweise durch einen Wechsel von Feucht- und Trockenarbeiten oder durch die Aufteilung der Feuchtarbeiten auf möglichst viele Beschäftigte erfolgen.
Persönliche Schutzmaßnahmen beziehen sich bei Feuchtarbeit überwiegend auf den Schutz von Händen und Unterarmen – in der Regel durch wasserfeste Schutzhandschuhe, wobei nicht-latexhaltige Handschuhe aus Nitril oder Kautschuk wegen der besseren Feuchtigkeitsregulation im Inneren vorzuziehen sind. Bei Schwitzen und längerem Tragen können auch Baumwollunterziehhandschuhe zum Einsatz kommen. Hautschutzmittel wie Schutzcremes mit gerbstoffhaltigen Substanzen vor dem Anziehen der Handschuhe kräftigen die Haut zusätzlich.
Wird regelmäßig in feuchten Milieus gearbeitet, ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsunternehmer notwendig. Darin werden alle Informationen über Tätigkeiten, Arbeitsverfahren und Arbeitsbedingungen auch im Hinblick auf die Gefährdung der Haut ermittelt und eine Zuordnung zu Gefährdungskategorien vorgenommen. Eine Betriebsanweisung oder ein Hautschutzplan – am Arbeitsplatz angebracht – zeigen auf, welche Maßnahmen bei den einzelnen Tätigkeiten zu ergreifen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: www.fob.lsv.de (im Bereich <<Unfallverhütung <<Aktionen <<Unsere Haut).
Bereits beim ersten Verdacht auf eine Hauterkrankung sollte der Betriebsarzt oder ein Hautarzt aufgesucht werden. Dessen Bericht an die zuständige Unfallversicherung gewährleistet frühzeitig einsetzende Maßnahmen von der Übernahme der Behandlungskosten einschließlich individuellem Hautschutz bis hin zu Schulung und Rehabilitation.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere LBG-Sicherheitsberater gerne zur Verfügung unter
0921/603-345 (Bayreuth), 089/45480-500 (München) und 0931/8004-225 (Würzburg).
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