MdL Eduard Nöth: Private Altenpflegeschulen erhalten Förderung in Höhe von mindestens 100 Prozent des Lehrpersonalaufwands

Die Haushaltsmittel wurden nicht gekürzt

„Die privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe erhalten eine staatliche Förderung in Höhe von mindestens 100 Prozent der Lehrpersonalkosten. Die Gesamtsumme der Mittel, die der Freistaat Bayern für diese Schulen bereitstellt, wurde zum Schuljahr 2010/11 nicht gekürzt.“ Mit diesen Worten reagierte der Forchheimer CSU – Landtagsabgeordnete Eduard Nöth auf anderslautende Behauptungen, die immer wieder im Raum stehen.

„Wenn der Eindruck entstanden ist, der Freistaat Bayern ziehe sich aus der Förderung dieser Schulen zurück, so entspricht das nicht unserer Politik. Wir stehen fest an der Seite dieser Schulen, fördern sie im Vergleich mit anderen Berufsfachschulen sogar besonders intensiv.“ Die Förderung der staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen beruht grundsätzlich auf zwei Säulen: dem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 79 Prozent des Lehrpersonalaufwands und dem Schulgeldersatz in Höhe von 75 Euro pro Schüler und Unterrichtsmonat.

„Im Nachtragshaushalt 2008 ist es uns gelungen, den Schulgeldersatz von 66 Euro auf 75 Euro pro Schüler und Monat zu erhöhen, was eine deutliche Steigerung um 13,63 Prozent und Mehrausgaben von jährlich 13 Millionen Euro bedeutet“, erklärte Eduard Nöth. Im Bereich der Altenpflege und Altenpflegehilfe haben wir zum Schuljahr 2003/04 mit dem Schulgeldausgleich zudem eine dritte Säule der Finanzierung geschaffen. Mit allen drei Säulen zusammen erreichen wir für die privaten Altenpflegeschulen eine optimale Förderung des Lehrpersonalaufwandes. „Verglichen mit anderen privaten Berufsfachschulen stellt das eine besonders gute Förderung dar. Wir haben diesen Akzent ganz bewusst gesetzt, weil wir uns angesichts der demographischen Entwicklung intensiv um Nachwuchs im Bereich der Altenpflege bemühen müssen“, so MdL Nöth.

Für die dritte Säule Schulgeldausgleich stehen im Doppelhaushalt 2009/10 jährlich 10,8 Millionen Euro bereit. Dieser zusätzliche Schulgeldausgleich wird pro Kopf ausgezahlt. Im Schuljahr 2009/10 ergab dies eine Förderung in Höhe von 200 Euro pro Schüler. Nachdem die Zahl der Altenpflegeschüler bayernweit angestiegen ist und der Haushaltsansatz feststeht , müssen die vorhandenen Mittel nunmehr auf mehr Köpfe verteilt werden. Der Gesamtbetrag wurde jedoch nicht gekürzt. Wie hoch genau der Pro-Kopf-Anteil für die Monate September bis Dezember 2010 sein wird, wird nach Vorliegen der genauen Schülerzahlen im Oktober 2010 noch einmal geprüft werden.

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  1. Gregorianer sagt:

    Haushaltsmittel wurden nicht gekürzt?

    Zum Artikel möchte ich einige Ergänzungen machen.

    Im Haushalt von 2009/10 standen für den Schulgeldausgleich nicht 10,8 Millionen sondern 12,0 Millionen Euro bereit. Die Summe wurde für den Haushalt 2010/11 auf 10,8 Millionen gekürzt.

    Richtig ist, dass zum Schuljahr 2003/04 der Schulgeldausgleich eingeführt wurde. Grund war die Kürzung des Betriebskostenzuschusses von 100% des Lehrpersonalaufwandes auf 79% durch die Staatsregierung.

    Selbst wenn das Lehrpersonal zu 100% vom Freistaat ersetzt wird, fallen für die Schulen noch andere Kosten für Verwaltung, Räumlichkeiten usw..an. Deshalb wird an den meisten Altenpflegeschulen Schulgeld von den Schülern erhoben werden.

    Die Erhöhung des Schulgeldes im Haushalt 2008 von 66 Euro auf 75 Euro bedeutete bei etwa 4.700 Altenpflegeschülern in Bayern nicht Mehrausgaben von 13 Millionen Euro sondern um etwa 0,51 Millionen Euro.

    In Bayern gibt es neben Privaten Altenpflegeschulen auch solche die von Wohlfahrtsverbänden und Kommunen getragen werden sowie eine Schule des Freistaats Bayern. Nur diese eine Schule ist von den Kürzungen nicht betroffen.

    Georg Sander