SBK: Auch gesetzlich Versicherten stehen viele naturheilkundliche Therapien offen

Wichtige Therapieansätze heute schon im Leistungskatalog der meisten Kassen München, 29. Juni 2010. Gesetzlich Versicherten stehen heute schon viele Verfahren und Therapien aus Naturheilkunde und alternativer Medizin zur Verfügung. Die meisten Krankenkassen haben die Naturheilkunde in ihren Leistungskatalog aufgenommen und können damit gut mit privaten Krankenversicherungen konkurrieren.

„Die gesetzlichen Krankenkassen stehen im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz gut da. Das zeigt sich auch deutlich bei Leistungen aus Naturheilkunde und Alternativmedizin“, sagt Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Viele Kassen hätten gängige und häufig nachgefragte Therapien und Verfahren in ihrem Leistungskatalog und würden sogar bei seltenen Anwendungen Einzelfallentscheidungen treffen. Unterhuber: „Bei der SBK nutzen die persönlichen Kundenbetreuer ihre gesetzlichen Entscheidungsspielräume für den Kunden aus oder suchen gemeinsam mit Kunden und Arzt nach Alternativen.“ Die wichtigsten Therapieansätze aus Ernährungs- und Bewegungstherapie, Anthroposophie und Phytotherapie, Homöopathie und Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen gibt es heute bereits „auf Karte“. Aber auch Atemtherapie, Chirotherapie, Lymphdrainage, spezielle Massagen, Neuraltherapie, Qui Gong, Tai Chi oder Elektrotherapie und vieles mehr sind bei vielen Kassen im Angebot.

„Im Wettbewerb nützt uns immer mehr der klare Vorteil, dass gesetzliche Kassen viele Leistungen ganz unbürokratisch übernehmen können“, so Hans Unterhuber. Beispiel: Homöopathie, Akupunktur, Massagen oder Ernährungstherapien können meist auf Karte geleistet werden, ohne dass der Patient sich um irgendetwas kümmern muss. Die private Krankenversicherung beruht dagegen auf dem Kostenerstattungsprinzip, Versicherte müssen zunächst die Leistungen voll bezahlen und sich dann um die Erstattung kümmern. Zudem gilt die Leistung in der gesetzlichen Versicherung für jeden Versicherten, niemand muss sich für eine spezielle tarifliche Einstufung entscheiden.

Auf Dauer sieht Unterhuber gesetzliche Kassen mit breitem Leistungsangebot und guter, persönlicher Beratung und Betreuung gegenüber der privaten Konkurrenz klar im Vorteil, gerade bei wichtigen Zielgruppen. So sind Familien weit stärker an Naturheilkunde und alternativer Medizin interessiert und entscheiden sich eher für eine gesetzliche Krankenkasse, in der die Kinder kostenfrei mitversichert sind. Gestärkt wird die Position der gesetzlichen Kassen noch dadurch, dass immer mehr Ärzte Naturheilkunde als Schwerpunkt oder Zusatzleistung anbieten. So gibt es in Deutschland bereits 5.500 Ärzte mit Zusatzausbildung in Homöopathie. Gesetzliche Krankenkassen können alternativmedizinische Leistungen von Kassenärzten übernehmen, nur bei Heilpraktikern ist dies nach wie vor nicht möglich.