WM-Schauen während der Arbeitszeit? SBK informiert über geltendes Arbeitsrecht

Deutschland hat mit dem 4:0 am Sonntagabend einen fulminanten Einstieg in die Fußball-Weltmeisterschaft geschafft. Mit Spannung wird nun das nächste Spiel erwartet, das am Freitag um 13.30 Uhr steigt – also eigentlich mitten in der Arbeitszeit. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK empfiehlt klare Spielregeln, was den „WM-Konsum“ während der Arbeitszeit angeht.

Zwar sind die Anstoßzeiten mit 16 bzw. 20.30 Uhr für viele Beschäftigte zumeist vergleichsweise angenehm. Einige Partien beginnen jedoch bereits um 13.30 Uhr. Zudem gibt es etliche Firmen, in denen die Belegschaft auch in den Abendstunden, am Wochenende oder im Schichtbetrieb arbeitet. Deshalb sind klare Regelungen sinnvoll, um Ärger zu vermeiden: Grundsätzlich haben Fußballfans keine Garantie, dass sie zu einem bestimmten Spiel „spontan“ frei bekommen. Allerdings sollten Personalverantwortliche genau prüfen, ob tatsächlich dringende betriebliche Gründe vorliegen, die dem Wunsch nach Freizeit entgegenstehen. Eine Lockerung der betrieblichen Gleitzeitregelungen für die Dauer der WM kann sich anbieten und wird in aller Regel von den Beschäftigten gut, aber auch verantwortungsbewusst angenommen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf unbezahlten (Sonder-)Urlaub gibt es jedoch nicht. Auch lässt sich ein aus Sicht des Arbeitnehmers wichtiges Spiel – etwa während der Finalrunde – nicht als wichtiger Grund für eine „vorübergehende Verhinderung“ im Sinne des § 616 BGB einstufen.

Radio hören am Arbeitsplatz prinzipiell ok

Was die Nutzung von Medien während der Arbeitszeit angeht, sollten Arbeitgeber Augenmaß zeigen: So gehen Experten davon aus, dass eine nebenbei laufende Live-Übertragung im Radio keine nachteiligen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung der Mitarbeiter hat. Das sieht auch das Bundesarbeitsgericht so (vgl. Urteil des BAG, 14.01.1986 – 1 ABR 75/83). Allerdings sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass andere Beschäftigte dadurch nicht gestört werden. In Abteilungen mit Kundenverkehr gilt es hingegen abzuwägen: Während mancher Kunde aktuelle Informationen zum Spielstand zu schätzen weiß, könnten sich weniger Ballsportbegeisterte durch einen Live-Kommentar im Hintergrund eher abgeschreckt fühlen. Die Nutzung von sog. Live-Tickern im Internet können Arbeitgeber im Rahmen ihres Weisungs-/ Direktionsrechts prinzipiell verbieten. Doch auch hier gilt: Wenn Providervertrag, Arbeitsbelastung und Komplexität der Tätigkeit im entsprechenden Bereich dies hergeben, kann es unter Umständen taktisch klug sein, hier ein sprichwörtliches Auge zuzudrücken.

Über die SBK:

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine geöffnete, bundesweit tätige Betriebskrankenkasse und gehört mit fast 1 Million Versicherten zu den vier größten Betriebskrankenkassen und zu den 20 größten Krankenkassen in Deutschland. Die SBK ist mit über 100 Geschäftsstellen und über 1.300 Mitarbeitern nahe bei ihren Kunden. Sie betreut ferner über 100.000 Firmenkunden bundesweit. In der mehr als 100-jährigen Geschichte der SBK stand und steht der Mensch immer im Mittelpunkt ihres Handelns. Sie unterstützt auch heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. Beim Wettbewerb „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister“ gehört die SBK seit Jahren zu den Besten, erreichte 2010 Platz 1 unter den Krankenkassen. Beim Kundenmonitor 2009 belegte sie zum dritten Mal in Folge einen Spitzenplatz unter den Krankenkassen. Gleichzeitig konnte sich die SBK im Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ 2010 erneut unter den besten 100 Unternehmen platzieren. Sie erreichte den 6. Platz in der Kategorie der Unternehmen mit 501 bis 2.000 Mitarbeitern.