Wegfall der mündlichen Zollanmeldung: IHK ruft zur Teilnahme an Unternehmensumfrage auf
Nach dem neuen EU-Recht soll die Zollanmeldung zum Jahr 2013 in Deutschland angepasst werden. Darauf weist die IHK für Oberfranken Bayreuth hin. Mit Hilfe einer Unternehmensumfrage wollen sich die IHKs gegen die geplante Änderung wenden.
Exportsendungen mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro müssen bislang im Warenverkehr mit Ländern außerhalb der EU nicht förmlich beim Zoll angemeldet werden. Bisher genügte eine mündliche Zollanmeldung. Diese Verfahrenserleichterung soll nach dem neuen EU-Zollrecht ab dem Jahr 2013 wegfallen. Künftig soll jede Sendung formal, also elektronisch, angemeldet werden.
Bislang wird diese Art von Ausfuhren statistisch nicht erfasst. Um festzustellen, inwiefern Unternehmen von der geplanten Verfahrensänderung betroffen wären, hat die IHK-Organisation eine Umfrage zu den möglichen Auswirkungen entwickelt. Dr. Hans Kolb, Leiter des IHK-Bereichs International, bittet alle betroffenen Unternehmen, sich an der Umfrage zu beteiligen. „Sie geben der Industrie- und Handelskammer damit die Möglichkeit, mit Argumenten aus der Wirtschaft gegen die geplante Änderung vorzugehen.“
Die Umfrage ist bis zum 9. Juli 2010 hier abrufbar. Weitere Informationen sind bei der IHK für Oberfranken Bayreuth im Bereich International bei Roland Ellmies, Tel: 0921 886 156, ellmies@bayreuth.ihk.de erhältlich.
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