Biostrom für Oberfranken: Auch für die Wirtschaft mittlerweile ein Knüller
Über die wirtschaftliche Bedeutung erneuerbarer Energien informierte sich der Umwelt- und Energieausschuss der IHK für Oberfranken Bayreuth bei einem Besuch der Biogasanlage Hof. „Der Einsatz erneuerbarer Energien in industriellen Prozessen kann unter den richtigen Rahmenbedingungen heute schon eine wirtschaftliche Alternative zu fossilen Brennstoffen sein“, so Ausschussvorsitzender August Wagner. Mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung Oberfrankens müsse das Bewusstsein für diese Form der Energie in der Region gestärkt werden.
Derzeit werden 16 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt, so Till Fischbach, Projektmanager der Planungsbüros enbion GmbH. Mit dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) will die Bundesregierung diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 30 Prozent erhöhen, 2050 soll der Strom dann zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Am Beispiel der Biogasanlage Hof konnten sich die Besucher von den Vorteilen des Konzepts überzeugen. Wesentlicher Aspekt für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage sei die vollständige Nutzung der erzeugten Wärme, so Herr Rohrmüller von der Betreibergesellschaft EE:BS GmbH. Die Abgabe der Wärme erfolgt an die Firma Viessmann Kältetechnik AG. Zudem ist der Einsatz mobiler Wärmespeicher angedacht, mit denen auch Abnehmer beliefert werden können, die nicht in unmittelbarer Nähe der Anlage sitzen. Nach Abschluss der drei geplanten Bauabschnitte wird diese Anlage die größte Biogasanlage Oberfrankens sein, wie Herr Rohrmüller erläuterte. Der dezentrale Charakter der Biogasanlagen sorge zudem dafür, dass Kauf- und Wirtschaftskraft vermehrt in der Region bleibe und neue Arbeitsplätze entstehen.
Abschließend merkte August Wagner an, dass das EEG sich mittlerweile zu einem Exportschlager entwickelt hat. Rund 50 Länder weltweit haben sich am deutschen Einspeisegesetz orientiert. Im Gegenzug zum deutschen EEG haben aber die meisten Länder eine weitaus niedrigere Einspeisevergütung festgelegt, welche die Wirtschaft insgesamt nicht so sehr belastet. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ab dem 01.07. reduziert, um nicht weiter durch eine Überförderung den EEG-Anteil an den Stromkosten in die Höhe zu treiben.
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