"Kirchehrenbach, ein mit Schutzprogrammen »gesegneter« Ort"
Pressemitteilung der CSU-Ortsgruppe Kirchehrenbach
Kirchehrenbach ist mit Fauna-Flora-Habitat (FFH), mit Vogelschutzgebieten in Verbindung mit einer Vielzahl von anderen Schutzprogrammen, wie Wiesenbrüter, Streuobst, Naturpark, Bannwald, Naturschutzgebiet Ehrenbürg, usw. so reichlich „gesegneter“ Ort, dass sich so mancher Einwohner und Grundstücksbesitzer fragt, „wo darf ich was , wenn überhaupt noch eigenständig tun, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?“
Sich die Begriffsbestimmungen und deren Auswirkungen wieder einmal vorzunehmen, war Gegenstand eines Diskussionsabends der CSU-Kirchehrenbach mit Diplombiologen Dr. Johannes Bail. Michael Knörlein, CSU Ortsvorsitzender und Gemeinderat konnte hierzu mehr als 30 interessierte Bürgerinnen und Bürger im Gasthaus „ zum Weißen Lamm“ begrüßen.
Kirchehrenbach, so Dr. Bail einleitend, sei schon in Sachen Schutzbereiche eine wahrlich außergewöhnliche Gemeinde. Das verdeutliche sich anschaulich, wenn man nur im groben Raster sehe, dass 10 Prozent der Gemeindefläche Naturschutzgebiet, 30 Prozent FFH-Gebiet, 15 Prozent Wiesenbrüter Schutzgebiet und 75 Prozent Teil der Naturpark-Schutzzone seien (Überschneidungen inklusive).
Alleine diese aufgeführten Tatsachen genügten, um eine lebhafte Diskussion in Gang zu setzen. Teilweise konnten die Diskutanten sogar Verständnis für die eine oder andere Notwendigkeit aufbringen. Wenig bis kein Verständnis konnte jedoch aufgebracht werden, wenn man, wie in Kirchehrenbach keine Seltenheit, die Eigentümer in ihren Rechten derart beschneide, dass ihnen kein Spielraum mehr bleibe und sie mit den Lasten alleine gelassen werden. Der Vorwurf einer schleichenden oder heimlichen Enteignung wurde an den Tischen laut.
Der Referent zeigte jedoch die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit auf, eine europäische Biotopvernetzung anzustreben. Die Art der Lastenverteilung lasse jedoch teilweise sehr zu wünschen übrig, denn während beispielsweise manche Länder mit großen Wasserflächen es sich leicht machen würden, dies als FFH-Gebiete auszuweisen, müssten kleinstrukturierte Gebiete wie bei uns, die ungleich größeren Lasten und Einschränkungen tragen.
Das europäische Naturschutzprojekt „Natura 2000“ sei mittlerweile seit 12 Jahren im bayerischen Landesrecht verankert. Ein Biotop-Verbundnetz für die Art- und Lebensräume sei zweifelsohne notwendig, denn die Population könne sich sonst nicht austauschen und folglich sinke die genetische Vielfalt. Ohne dieses Verbundnetz bräuchten wir auch keine anderen Schutzgebiete.
In der Praxis bedeute dies, dass in all diesen vielen Schutzgebieten ein Verschlechterungsverbot im Sinne des Naturschutzes bestehe und jegliche Maßnahme in den betroffenen Bereichen erst einer entsprechenden Überprüfung, respektive Genehmigung bedürfe.
Heftig bemängelt wurde von den Diskutanten, dass sich in all diesen Programmen der Naturschutz, sei er nun amtlich oder von „selbsternannten Schützern“, recht unbeweglich zeige und der reiche Erfahrungsschatz der Väter oft keinerlei Berücksichtigung finde.
Dass sich das vor der „eigenen Haustüre“ zeige, wurde anhand von Beispielen verdeutlicht. Es sei eindeutig eine Fehleinschätzung gewesen, so Dr. Johannes Bail, wenn man seitens des Naturschutzes über einen langen Zeitraum hinweg gemeint habe, dass es der Natur gut tue, wenn man die Menschen fern halte. Das Gegenteil sei der Fall, denn zum Erhalt der Kulturlandschaft brauche es notwendiger Weise den Menschen.
Landwirt Hans Kraus, der gegenwärtig mithilft, die Ehrenbürg zu entbuschen und von Dornen zu befreien, brachte es auf den Punkt, denn seiner Meinung nach wachse der Berg und seine schützenswerte Bereiche verstärkt zu, seit dieser unter Naturschutz gestellt worden sei.
Greife der Mensch nicht ein, so Dr. Bail, verwalde alsbald der Berg und alles Schützenswerte fiele den Verdrängungsmechanismen der Natur zum Opfer.
Am Walberla solle der Halbmagerrasen geschützt werden. Gesehen und berücksichtigt werde jedoch nicht, dass alleine schon von der Luft her der Nährstoffgehalt ständig zunehme und alleine schon diese Tatsache wirke sich verändernd auf den Trockenrasen aus. Folglich werde auch dieser Bestand in irgendeiner Form permanent verändert.
Als Beispiel nannte Bail die aktuelle Anordnung der Unteren Naturschutzbehörde zur Auflassung des Parkplatzes am Walberla. Darin sei zu lesen, dass diese Fläche der Sukzession überlassen werden solle. Wenn dies von der Naturschutzbehörde ernst gemeint sei, bedeute dies, dass dort letztendlich ein Wald entstehen werde. Man müsse sich fragen, ob diese „Experten“ überhaupt wissen, was sie in dieses Programm geschrieben haben.
Wenn nämlich Sukzession stattfinden solle um den Trockenrasen zu schützen, dann sei dies grundlegend falsch, denn Sukzession müsse im Gegenteil unterbunden werden um die gegenwärtige Situation möglichst erhalten zu können.
Resümierend wurde festgestellt, dass sich die Bevölkerung von ihrem christlichen Menschenbild her der Verantwortung durchaus bewusst sei, die Schöpfung zu bewahren und zu erhalten. Was jedoch in jedem Fall wichtig sei, dass alle Maßnahmen und Eingriffe noch mit normalem, vernünftigem und menschlichem Verstand nachvollziehbar bleiben müssen. Und hier fehle es leider des Öfteren.
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