MdL Eduard Nöth: Zuwendungen zu Kleinkläranlagen werden verlängert

Die zum 31.12.2010 auslaufenden Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen werden bis Ende 2014 verlängert. Dies teilte der Forchheimer CSU–Landtagsabgeordnete Eduard Nöth mit, der aufgrund vieler Nachfragen aus dem Landkreis diesen Beschluss des Bayerischen Landtags mit initiierte.

Somit sind sowohl der Bau als auch die Nachrüstung von Kleinkläranlagen  weiterhin förderfähig. Die Höhe der Förderung wird jedoch nicht zuletzt aufgrund der gesunkenen Anlagekosten um ein Drittel gekürzt. Die Richtlinien wurden 2003 auf Initiative des früheren Landtagsabgeordneten Walter Hofmann geschaffen und 2006 aufgrund des Erfolgs in der Fläche verlängert. Seit dieser Zeit wurden, wie Eduard Nöth berichtet, insgesamt 105 Mio Euro  für rund 100.000 Anlagen ausbezahlt. Die Hälfte dieser Kleinkläranlagen wurde zwischenzeitlich mit biologischen Reinigungsstufen nachgerüstet. Deshalb sollen mit der Förderverlängerung auch diejenigen animiert werden, die bis heute diese Nachrüstung noch nicht vorgenommen haben.

Die Nachrüstung aller Kleinkläranlagen ist, so Eduard Nöth, im Sinne eines wirkungsvollen Gewässerschutzes ebenso wichtig wie für das Erreichen der Zielsetzung der EU–Wasserrahmen-Richtlinie. Der Abgeordnete fordert daher alle Betreiber von nicht nachgerüsteten Anlagen aber auch alle Gemeinden und Ortschaften, die die Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen anstreben, auf, diese Verlängerung der Förderphase zu nutzen.