Bayerischer Landtag hält Maßnahmenbündel für Kormoranmanagement für ausreichend

Die vom Arbeitskreis Umwelt- und Kreisentwicklung der Forchheimer Kreis-CSU beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtag eingereichte Petition über eine mögliche Bestandsregulierung des Kormorans wurde vom Petitionsausschuss überprüft. Ergebnis der Überprüfung: In München kommt man zu dem Ergebnis, dass derzeit mit dem auf Bayern bezogenen vorgesehenen Kormoranmanagement bereits im möglichen Umfang Maßnahmen und Hilfen für die Fischereiwirtschaft und gefährdete Fischbestände erarbeitetet werden.

Eingeholt zu diesem Zweck wurde vom Petitionsausschuss auch eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit. In der Stellungnahme wurde vom Ministerium angeführt, dass mit dem „Bayerischen Kormoranmanagement“ mit dem § 1 der Artenschutzverordnung (AAV), bereits sehr umfangreiche Möglichkeiten vorliegen, bestehende Probleme zu lösen. Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass im Winter 2008/2009 bayernweit auf Grund der „Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung“ und Einzelgenehmigungen über 8500 Kormorane geschossen wurden, soviele Vögel wie nie zuvor.

Weiter habe man vom Bayerischen Landtag hinaus im Mai 2009 weitergehende Maßnahmen beschlossen um das Kormoranmanagement noch effizienter zu gestalten. Von der Regierung von Oberfranken wurden bereits für zwei Gebiete Allgemeinverfügung erlassen, dazu gehört die Allgemeinverfügung zum Schutz der besonderen Teichkultur im oberfränkischen Teil des Aischgrundes vor erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden, sowie die Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Fischarten im Tal der Wiesent und ihrer Nebenflüsse.

Zum Kormoranmanagement im in der Petition angesprochenen Naturschutzgebiet bei Haid („Langenbachbrund und Haarweiherkette“) hätten bereits mehrere Gespräche mit Teichwirten,  Jägern und Naturschützern stattgefunden, so in der Stellungnahme des Ministeriums. Derzeit prüfe die Regierung von Oberfranken verschiedene Optionen (insbesondere erweiterte Abschussmöglichkeiten), die den Bedürfnissen der Teichwirte Rechnung tragen sollen.

Man sei bemüht Lösungen der bestehenden Kormoranprobleme zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Fischerei, wie auch des Naturschutzes gerecht werden. Eine Bestandsregulierung allein auf bayerischer Ebene sei aufgrund des sehr großen mittel- und gesamteuropäischen Bestandes derzeit kaum möglich. Die Abschusszahlen 2009/2010 lagen landesweit über dem durchschnittlichen Winterbestand. Die verbleibenden Kapazitäten an bayerischen Rastgewässern seien aber von „Durchzüglern“ und umherstreifenden Vögeln schnell wieder aufgefüllt. Trotz jährlich stark schwankender Abschusszahlen – zwischen 4000 und 8500 Vögeln in den Jahren – sei der durchschnittliche Winterbestand über die Jahre weitgehend stabil geblieben.

Eine spürbare Bestandsreduzierung auf europäischer Ebene sei allenfalls über ein gemeinsames Handel erfolgversprechend. Bayern habe sich bereits mehrfach für ein „EU-weites Bestandsmanagement“ eingesetzt, zuletzt auch mit Schreiben vom 30. September 2009. Von Seiten der EU-Kommission werde derzeit ein Mitgliedstaaten übergreifende Management zur Lösung der Kormoranproblematik ab, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Mitgliedsländer mit den größten Kormoranbeständen, wie Dänemark und Holland, einen solchen Ansatzpunkt nach wie vor sehr skeptisch gegenüber stehen.

Dem CSU-Arbeitskreis Umwelt- und Kreisentwicklung geht die Stellungnahme auf die eingegebene Petition nicht weit genug. Man will hier nun den Kreisgremien der CSU verschiedenen Vorschläge mit auf den Weg geben, die nach Meinung des Arbeitskreises umgesetzt werden sollten.  Dazu gehören, bezogen auf den Kormoran, die Anpassung des Jagdrechtes auf den Artenschutz und die Einführung eines wirksamen Biomanagements an den Horsten des Kormoranes.