Paddeln auf der Wiesent nur mit Regeln

Das Bootfahren auf der Wiesent ist seit dem erstem Mai wieder erlaubt. Es sind aber wichtige Auflagen einzuhalten.

Bereits vor fünf Jahren hat die Regierung von Oberfranken das Bootfahren auf der Wiesent in einer Verordnung neu geregelt. Ziel war es, den überbordenden Bootsverkehr in – für Natur und Fischerei – verträgliche Bahnen zu lenken.

Wer eine Kanutour auf der Wiesent plant, sollte sich also vorher grundlegend informieren. Darauf verweist der Gebietsbetreuer für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim beim Landschaftspflegeverband Forchheim sowie die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Möglichkeiten zur Information bestehen über Schautafeln vor Ort, die an den wichtigsten Einstiegsstellen aufgestellt sind, über Faltblätter, die in Kästen bei den Tafeln ausgelegt sind, oder über die Homepage der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz. Unter www.fraenkische-schweiz.com/sport/kanu.html. kann auch der Flyer heruntergeladen werden. Er informiert über den Streckenplan, Paddelregeln sowie den Lebensraum von Wasseramsel, Bachforelle und Co.

Folgende Regeln musss sich ein Bootfahrer unbedingt zu Herzen nehmen:

Bootfahren auf der Wiesent ist generell nur erlaubt von Mai bis September. In diesem Zeitraum darf von 9 bis 17 Uhr bis zur Sachsenmühle bzw. bis 18 Uhr ab der Sachsenmühle gepaddelt werden. Das Bootfahren ist nur in Fließrichtung erlaubt.

Zum Ein- und Aussetzen der Boote müssen die mit Schildern gekennzeichneten Einstiegsstellen benutzt werden. Andere Einstiegsstellen sind nicht erlaubt. Es dürfen nur Boote mit höchstens vier Plätzen und sechs Metern Länge benutzt werden. Das sind die handelsüblichen Kajaks, Kanus und Ruderboote. Badeschlauchboote dürfen nicht verwendet werden, da sie schlecht steuerbar sind und daher leicht zu Beeinträchtigungen an den Ufern führen. Weiterhin ist zu beachten, dass organisierte Veranstaltungen mit mehr als 10 Booten verboten sind. Gewerblicher Bootsverkehr ist gestattungspflichtig, bedarf also einer Genehmigung. Weiterhin dürfen die Wehre nur befahren werden, wenn sie ausdrücklich als befahrbar gekennzeichnet sind.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Einhaltung der Regeln wie im letzten Jahr auch in dieser Saison kontrolliert wird und Ordnungswidrigkeiten entsprechend verfolgt werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Gebietsbetreuer Andreas Niedling beim Landschaftspflegeverband Forchheim unter 09191/86-4206 oder an Christian Baier am Landratsamt Forchheim unter 09191/86-4405.