DLRG warnt: Vorsicht an Flüssen und Seen!

(pm) Zu Beginn der warmen Jahreszeit warnt die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Bayern: Alljährlich kommt es zu tragischen Badeunfällen, sogar mit tödlichem Ausgang. Viele davon ließen sich aber durch mehr Gefahrenbewusstsein bei Erwachsenen, Eltern und Kindern vermeiden. Besonders gefährlich sind Flüsse, gefolgt von offenen Gewässern wie Badeseen, aber auch kleinste Gartenteiche können für Kinder zur tragischen Falle werden. Gerade wenn keine Badeaufsicht vor Ort ist, sollte jeder vor dem Vergnügen im nassen Element Gefahrenquellen ins Auge fassen.
Die DLRG rät: Um Gefahren zu vermeiden, folgende Punkte beachten:

  • nicht alleine Schwimmen gehen
  • niemals alkoholisiert Schwimmen gehen
  • nicht bei Dunkelheit schwimmen
  • nicht in unbekannte Gewässer springen
  • die eigenen Kräfte nicht überschätzen
  • die Kälte des Wassers und die Strömung beachten
  • niemals im Bereich von Wehren schwimmen
  • Gefahr durch Boots- und Schiffsverkehr beachten
  • bei Bootsfahrten etc. passende Schwimmwesten tragen
  • örtliche Badeverbote beachten
  • nicht im Bereich von Hafenanlagen, Schleusen und Brücken schwimmen
  • in Flüssen Buhnenköpfe (= künstliche Wälle) wegen der Sogbildung meiden
  • sich über die speziellen Gefahren vor Ort informieren
  • Im Internet die Baderegeln nachlesen: www.baderegeln.info
  • optimal: sich bei der DLRG zum Rettungsschwimmer ausbilden lassen. Die Kurse vermitteln das Bewusstsein für Gefahren, die Fertigkeiten zum Helfen und stehen auch Nichtmitgliedern offen. Infos dazu gibt es bei Ihrer DLRG-Gliederung vor Ort: PLZ-Suche unter www.bayern.dlrg.de

Helfen kann jeder – im Rahmen seiner Fähigkeiten

Eine Notfallsituation ist manchmal nicht eindeutig zu erkennen: Erfrischt sich jemand nur im Wasser oder ist er in Not? – Kann man das nicht schnell klären, zum Beispiel durch Nachfragen bei dem Badenden, muss man von einer Notsituation ausgehen (Beispiele: Der Badende ruft um Hilfe, bewegt sich panisch im Wasser, winkt, gerät öfter unter Wasser).

Notruf 112

Das erste ist dann, den Notruf an den Rettungsdienst (Telefon 112, auch vom Handy kostenfrei) abzusetzen.
Der Notruf soll folgenden Inhalt haben:

  • Was ist passiert
  • Wo ist es passiert
  • Wie viele Personen sind beteiligt
  • Wer ruft an
  • Warten auf Rückfragen

Nach dem Notruf das Einleiten von eigenen Hilfsmaßnahmen unter Beachtung des Eigenschutzes: Wenn möglich, vom Ufer aus retten.

  • Rettungsring zuwerfen
  • Rettungsstange reichen (oder z.B. einen kräftigen Ast)
  • schwimmende Gegenstände mit ausreichendem Auftrieb zuwerfen.
  • die in Not geratene Person beruhigen

Die eigenen Fähigkeiten im Schwimmen dürfen keinesfalls überschätzt werden, somit sollte eine schwimmerische Rettungsmaßnahme wohl überlegt sein. Im Zweifel lieber auf den alarmierten Rettungsdienst warten.
Zwischenzeitlich die Situation weiter beobachten:

  • Sich bei herrschender Strömung anhand von Landmarkierungen merken, wohin und von wo aus die in Not geratene Person treibt.
  • Falls die hilflose Person untergeht, möglichst genau anhand von Landmarkierungen den Untergangsort merken und den eintreffenden Rettungskräften bzw. der Polizei die Beobachtungen schildern.
  • Sich anschließend für Nachfragen weiterhin bereithalten.

Erste Hilfe

Nachdem ein Patient an Land gebracht wurde, sollten Erste Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist die Person zu betreuen und zu beobachten.