Ter­min für Füh­rer­schein-Umtausch in Lich­ten­fels reservieren

Foto: BMVI www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

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Die Füh­rer­schein­stel­le am Land­rats­amt Lich­ten­fels weist auf den Pflicht­um­tausch für die Papier­füh­rer­schei­ne hin. Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die ab 1971 gebo­ren sind und noch einen Papier­füh­rer­schein in Hän­den hal­ten, müs­sen spä­te­stens bis zum 19. Janu­ar 2025 ein neu­es Doku­ment in den Hän­den haben. Für den Umtausch zustän­dig ist immer die Behör­de des Haupt­wohn­sit­zes. Für alle im Land­kreis Lich­ten­fels woh­nen­den Per­so­nen ist dies die Füh­rer­schein­stel­le am Land­rats­amt Lich­ten­fels. Zum Umtausch wird ein bio­me­tri­sches Licht­bild (nicht älter als 6 Mona­te), ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment (Per­so­nal- oder Rei­se­pass), der alte Füh­rer­schein und ein Ter­min in der Füh­rer­schein­stel­le benötigt.

Ein Ter­min kann online auf der Inter­net­sei­te des Land­rats­amts gebucht wer­den. Zum Ende der Umtausch­frist hin kön­nen län­ge­re War­te­zei­ten auf einen Ter­min in der Füh­rer­schein­stel­le nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Es wird des­halb aus­drück­lich emp­foh­len, sich früh­zei­tig um einen Ter­min zu kümmern.

Soll­te der Füh­rer­schein von einer ande­ren Behör­de aus­ge­stellt wor­den sein, besteht die Mög­lich­keit, dort zur Beschleu­ni­gung eine Kar­tei­kar­ten­ab­schrift zur Über­sen­dung an die jetzt zustän­di­ge Behör­de anzufordern.

Wenn der Umtausch bean­tragt wur­de, kann der neue Füh­rer­schein dann gegen eine gerin­ge Gebühr auch direkt nach Hau­se gesandt wer­den. So erspart man sich zur Abho­lung den erneu­ten Gang zum Landratsamt.

Wer einen Ter­min in der Füh­rer­schein­stel­le ver­ein­ba­ren möch­te, kann das bequem online unter dem Link: Land­kreis Lich­ten­fels, Ober­fran­ken, Bay­ern | For­mu­la­re und Infor­ma­tio­nen (lkr​-lif​.de).

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