Fuß­gän­ger­zo­ne Bay­reuth – Stadt bit­tet um mehr Rücksichtnahme

Foto: Stadt Bayreuth

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Der Stadt­bau­hof hat an meh­re­ren Zufahr­ten zur Fuß­gän­ger­zo­ne in der Innen­stadt Hin­wei­se ange­bracht, die auf die ein­zu­hal­ten­de Schritt­ge­schwin­dig­keit auf­merk­sam machen. Die Boden­mar­kie­run­gen an der Zen­tra­len Omni­bus-Hal­te­stel­le (ZOH), in der Richard-Wag­ner-Stra­ße, in der Sophien­stra­ße und am Markt­platz ver­deut­li­chen, dass alle Rad- und Kraft­fah­rer im Schritt­tem­po fah­ren müs­sen. In die­sem Zusam­men­hang weist die Stadt Bay­reuth auf fol­gen­de all­ge­mei­ne Ver­kehrs­re­geln hin, die fürs Befah­ren der Fuß­gän­ger­zo­ne gelten:

Grund­sätz­lich sind Fuß­gän­ger­zo­nen nur für Fuß­gän­ger vor­ge­se­hen. Rad- und Kraft­fah­rer dür­fen dort nur dann aus­nahms­wei­se unter­wegs sein, wenn dies durch ent­spre­chen­de Zusatz­zei­chen erlaubt ist. Und: Alle Fahr­zeu­ge müs­sen mit Schritt­ge­schwin­dig­keit fah­ren. Fuß­gän­ger dür­fen nicht gefähr­det oder behin­dert wer­den. Wenn nötig, muss der Fahr­ver­kehr war­ten und Fuß­gän­gern den Vor­rang einräumen.

In der Bay­reu­ther Innen­stadt gel­ten im Spe­zi­el­len fol­gen­de Regeln, die an den jewei­li­gen Zufahr­ten durch die ent­spre­chen­de Beschil­de­rung klar­ge­stellt werden:

Fahr­rad­ver­kehr: Die Nut­zung der Fuß­gän­ger­zo­ne ist für Rad­fah­ren­de zeit­lich unbe­schränkt frei­ge­ge­ben. Im Fal­le von Ver­an­stal­tun­gen kann es jedoch sein, dass Rad­fah­rer in ein­zel­nen Berei­chen abstei­gen und schie­ben müs­sen oder die Fuß­gän­ger­zo­ne umfah­ren sollten.

Lie­fer­ver­kehr: Lie­fer­ver­kehr darf zeit­lich beschränkt ein­fah­ren. In ein­zel­nen Abschnit­ten sind zudem Taxis, Lini­en­bus­se, Anwoh­ner- und Anlie­ger­ver­kehr zugelassen.

E‑Scooter: E‑Scooter und ande­re Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge dür­fen in der Fuß­gän­ger­zo­ne nicht genutzt wer­den. Sie müs­sen des­halb gescho­ben werden.

„Wir wol­len, dass unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, aber auch Besu­cher und Gäste der Stadt in der Fuß­gän­ger­zo­ne gemüt­lich ein­kau­fen, im Café ent­span­nen oder auch ein­fach nur durch die Stra­ßen und Gas­sen schlen­dern kön­nen. Dafür ist es wich­tig, dass die ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer, die nur ‚zu Gast‘ sind, auf Fuß­gän­ger beson­de­re Rück­sicht neh­men. Die neu­en Hin­wei­se sol­len dafür sen­si­bi­li­sie­ren“, so Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebersberger.

Zwei­ter Bür­ger­mei­ster Dr. Andre­as Zip­pel ergänzt: „Mit den Pads, die jetzt an meh­re­ren Stel­len in der Fuß­gän­ger­zo­ne auf­ge­bracht wur­den, möch­ten wir zwei Din­ge testen: Ganz prak­tisch geht es dar­um zu sehen, wie die Mar­kie­run­gen auf ver­schie­de­nen Unter­grün­den hal­ten. Vor allem aber wol­len wir auch beob­ach­ten, ob die Hin­wei­se wirk­sam sind. Wir hof­fen, dass das Schritt­fahr­ge­bot im Sin­ne eines guten Mit­ein­an­ders künf­tig bes­ser ein­ge­hal­ten wird.“

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