Aus der Sit­zung des Gemein­de­rats Sta­del­ho­fen vom 18.03.2024

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bür­ger­mei­ster berichtet:

1. Kabel­re­pa­ra­tur­ar­bei­ten

Die Fir­ma OFM hat im Bereich Sta­del­ho­fen, Holl­fel­der Stra­ße 44 (Nähe Grund­schu­le) ihre Kabel­re­pa­ra­tur­ar­bei­ten abge­schlos­sen und die halb­sei­ti­ge Sper­rung ist auf­ge­ho­ben. Auch 2 aus­ge­fal­le­ne Stra­ßen­be­leuch­tun­gen in die­sem Bereich wur­den erneuert.

2. Ver­kehrs­über­wa­chung

Die Gemein­de Sta­del­ho­fen hat ab den 01.01.24 im gesam­ten Gemein­de­ge­biet die Ver­kehrs­über­wa­chung durch den Markt Zap­fen­dorf ein­ge­führt und seit der Zeit auch regel­mä­ßig Mes­sun­gen durchgeführt.
Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass im Zuge des Blit­zer­ma­ra­thons 2024 in Bay­ern, zusätz­li­che Geschwin­dig­keits­kon­trol­len erfol­gen können.

3. Infor­ma­ti­on von der Ten­neT TSO GmbH

Infor­ma­ti­on über die Ver­län­ge­rung der tem­po­rä­ren Höher­aus­la­stung nach § 49b Abs. 5 EnWG ab 01.04.2024 und Ankün­di­gung der dau­er­haf­ten Höher­aus­la­stung nach § 49a Abs. 1 EnWG ab 01.04.2027 auf TenneT-Freileitungen.

Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on und der ange­spann­ten Lage im Ener­gie­sek­tor, wur­de die Ten­neT TSO GmbH als Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) auf­ge­for­dert, die wich­tig­sten Strom­kreis­ver­bin­dun­gen des bestehen­den Ten­neT-Höchst­span­nungs­net­zes tem­po­rär und zeit­nah höher auszulasten.

Mit der am 13.10.2022 in Kraft getre­te­nen Rege­lung des § 49b EnWG wur­de die Mög­lich­keit geschaf­fen, eine tem­po­rä­re betrieb­li­che Höher­aus­la­stung des Höchst­span­nungs­net­zes kurz­fri­stig umzu­set­zen, ohne dass die­se einer vor­he­ri­gen Geneh­mi­gung bedarf. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine Höher­aus­la­stung im Sin­ne die­ser Vor­schrift die Erhö­hung der Strom­trag­fä­hig­keit ohne Erhö­hung der zuläs­si­gen Betriebs­span­nung. Die­se tem­po­rä­re Höher­aus­la­stung setzt Ten­neT auf den nach­fol­gend genann­ten Lei­tun­gen und Strom­krei­sen bereits um:

  • Lei­tun­gen LH-07-B146
  • Strom­kreis Red­witz-Wür­gau 436, maxi­ma­le Strom­aus­la­stung von 4000 A

Die betrof­fe­nen Infra­struk­tur­be­trei­ber wur­den bereits gemäß § 49b Abs. 3 und 5 EnWG infor­miert und auf­ge­for­dert alle erfor­der­li­chen Schutz- und Siche­rungs­maß­nah­men im Ver­ant­wor­tungs­be­reich ihrer Anla­ge bzw. Net­zes zu ergrei­fen und umzusetzen.

Um die Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten auf den o. a. Lei­tun­gen auch über den 01.04.2027 hin­aus sicher­zu­stel­len, wird die Ten­neT TSO GmbH die auf­ge­führ­ten Lei­tun­gen nach Ablauf der tem­po­rä­ren Höher­aus­la­stung wei­ter mit WAFB betrei­ben. Dank die­ser Betriebs­op­ti­mie­rung wer­den wir auch in Zukunft eine siche­re Ener­gie­ver­sor­gung bereitstellen.
Hier­mit zei­gen wir an, dass die tem­po­rä­re Höher­aus­la­stung gemäß § 49b Abs. 1 EnWG in der Fas­sung vom 09.02.2024 und damit nach jet­zi­ger Geset­zes­la­ge bis 31. März 2027 ver­län­gert wird.
Eben­falls zei­gen wir hier­mit die dau­er­haf­te Höher­aus­la­stung der oben genann­ten Lei­tun­gen ab 01.04.2027 ent­spre­chend des § 49a Abs. 1 EnWG an.

Bei Fra­gen oder wei­ter­ge­hen­de Aus­künf­te, wen­den Sie sich bit­te an das Post­fach fremdnetzinformation@​tennet.​eu unter der Anga­be der o. g. Leitungsbezeichnung.

4. Land­schafts­pfle­ge­ver­band Land­kreis Bamberg

Auch im Jahr 2024 hat der LPV wie­der ein attrak­ti­ves Jah­res­pro­gramm zu bie­ten. Im Rah­men des Streu­obst-Pro­jek­tes „Land­kreis Bam­berg- Streu­obst hat hier Tra­di­ti­on“, fin­den zahl­rei­che Wan­de­run­gen und Semi­na­re rund um das The­ma statt.

Anmel­dun­gen für Ver­an­stal­tun­gen unter:

Land­schafts­pfle­ge­ver­band Land­kreis Bam­berg, Lud­wig­stra­ße 23, 96052 Bamberg

julia.​eberl@​lra-​ba.​bayern.​de, christine.​hilker@​lra-​ba.​bayern.​de, 0951–85-9550–553.

Die Teil­nah­me ist kosten­los. Den­ken Sie an festes Schuh­werk und wet­ter­an­ge­pass­te Kleidung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter: www​.lpv​-bam​berg​.de

5. Neu­bau KITA Stadelhofen

Der KITA- Neu­bau ist seit Anfang Febru­ar u.a. mit der Bau­stel­len­ein­rich­tung, Abbruch­ar­bei­ten, Grün­dung des Fun­da­ments, Kanal­lei­tungs­an­schluss und Ent­wäs­se­rungs­lei­tungs­an­schluss voll im Gan­ge. Die Bau­fir­ma wird den Sockel mit Fer­tig­tei­len stel­len und danach wird die Boden­plat­te gegos­sen. Wei­te­re Gewer­ke wur­den in der ZV-Ver­samm­lung bereits beschlos­sen. Es zeich­net sich jedoch ab, dass die Fer­tig­stel­lung sich auf alle Fäl­le verzögert.

Jagd­ge­nos­sen­schaft Stein­feld, Antrag auf Zuschuss für den Wege­un­ter­halt 2024

Die Jagd­ge­nos­sen­schaft Stein­feld infor­miert mit Schrei­ben vom 04.03.2024, dass in 2024 Wege­un­ter­halts­maß­nah­men in Höhe von rd. 20.000 € brut­to durch­ge­führt wer­den. Nähe­re Anga­ben sind nicht enthalten.

Ent­spre­chend des Beschlus­ses vom 04.07.2016 wird für die Wege­bau­maß­nah­men eine gemeind­li­che Kosten­be­tei­li­gung von 40 % gewährt. Kosten ab 3.000 € müs­sen vor­ab mit der Gemein­de abge­stimmt wer­den. Eigen­lei­stun­gen wer­den nicht bezuschusst.

Beschluss:

Mit den Wege­un­ter­halts­maß­nah­men der Jagd­ge­nos­sen­schaft Stein­feld 2024 besteht Ein­ver­ständ­nis. Der Kosten­an­teil der Gemein­de in Höhe von 40 %, d.h. 8.000 € wird an die Jagd­ge­nos­sen­schaft aus­ge­zahlt, sobald die Maß­nah­men bau­lich abge­schlos­sen sind und Rech­nun­gen vorliegen.

Jagd­ge­nos­sen­schaft Sta­del­ho­fen; Antrag auf Zuschuss für den Wege­un­ter­halt 2024

Die Jagd­ge­nos­sen­schaft Sta­del­ho­fen infor­miert mit Schrei­ben vom 05.02.2024, dass in 2023 Wege­un­ter­halts­maß­nah­men in Höhe von 6.275,25 brut­to durch­ge­führt wer­den. Rech­nun­gen und Kon­to­aus­zü­ge lie­gen vor.

Ent­spre­chend des Beschlus­ses vom 04.07.2016 wird für die Wege­bau­maß­nah­men eine gemeind­li­che Kosten­be­tei­li­gung von 40 % gewährt. Kosten ab 3.000 € müs­sen vor­ab mit der Gemein­de abge­stimmt wer­den. Eigen­lei­stun­gen wer­den nicht bezuschusst.

Beschluss:

Mit den Wege­un­ter­halts­maß­nah­men der Jagd­ge­nos­sen­schaft Sta­del­ho­fen besteht Ein­ver­ständ­nis. Der Kosten­an­teil der Gemein­de in Höhe von 40 %, d.h. 2.470,10 € wird an die Jagd­ge­nos­sen­schaft aus­ge­zahlt, sobald die Maß­nah­men bau­lich abge­schlos­sen sind und Rech­nun­gen vorliegen.

Neu­bau eines Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses für die FF Sche­dern­dorf; Stel­lung­nah­me des Kreisbrandrates

Bei den Vor­be­spre­chun­gen zur Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes und des Erlas­ses eines Feu­er­wehr­hau­ses fand im Herbst 2023 mit Ver­tre­tern der Regie­rung von Ober­fran­ken (Zuschuss), Ver­tre­tern der Feu­er­wehr und dem Pla­nungs­bü­ro ein gemein­sa­mes Gespräch statt. In die­ser Sit­zung wur­de die Fra­ge nach der Anzahl der för­der­fä­hi­gen Stell­plät­ze erör­tert. KBI Ren­ner, der bei För­der­maß­nah­men ein­zu­be­zie­hen ist, hat nun nach­fol­gen­de Stel­lung­nah­me abgegeben.

Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­mei­ster Will,
Sehr geehr­te Damen und Herren,

die Gemein­de Sta­del­ho­fen beab­sich­tigt für die FF Sche­dern­dorf ein neu­es Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus zu bau­en. Das bestehen­de Gerä­te­haus der Feu­er­wehr Sche­dern­dorf ent­spricht nicht mehr den Anfor­de­run­gen. Der momen­ta­ne Fahr­zeug­be­stand mit MTW und TSA ist nicht sicher unter­ge­bracht. Feh­len­de Räum­lich­kei­ten wie z.B. Schlauch­pfle­ge­ein­rich­tung, Lager­raum, Werk­statt, bzw. Werk­bank und ein Umklei­de­raum las­sen einen geord­ne­ten Ablauf des Dienst­be­trie­bes im Moment nicht zu. Es besteht erhöh­te Unfall­ge­fahr auf­grund man­geln­der Platz­ver­hält­nis­se. Der Bedarf für ein neu­es, den Anfor­de­run­gen ent­spre­chen­des Feu­er­wehr­haus, ist mehr als gegeben.

Für die FF Sche­dern­dorf ist ein Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus nach DIN 14092 mit 1 Stell­platz not­wen­dig. Dies ist aus Sicht des Kreis­brand­ra­tes not­wen­dig und aus­rei­chend, was sich auf­grund der Gefahren‑, Struk­tur und Risi­ko­ana­ly­se begründet.

Für die Unter­brin­gung des vor­han­de­nen Fahr­zeu­ges und des TSA ist ein Stell­platz der Stell­platz­grö­ße 2 (4,50m x 12,50m) aus­rei­chend und zu emp­feh­len. Ein TSA darf nach tech­ni­scher Bau­be­schrei­bung max.4,30m, ein MTW 6,20m lang sein. Somit kann die Kom­bi­na­ti­on auf einen Stell­platz der Grö­ße 2 unter­ge­bracht wer­den. Die­se Grö­ße wäre auch in Zukunft für eine ande­re Fahr­zeug­aus­stat­tung ausreichend.

Der Unter­zeich­ner emp­fiehlt im Zusam­men­hang mit dem Neu­bau des Feu­er­wehr­hau­ses zudem eine Lösung im Bereich der Schlauch­pfle­ge für die gesam­te Gemein­de Sta­del­ho­fen. Eine ord­nungs­ge­mä­ße Schlauch­pfle­ge und Prü­fung ist aktu­ell nicht gege­ben. Hier könn­te durch die Anschaf­fung einer geeig­ne­ten Anla­ge für alle Feu­er­weh­ren in der Gemein­de bzw. VG, Abhil­fe geschaf­fen werden.

Der geplan­te Bau eines Feu­er­wehr­hau­ses mit 1 Stell­platz wird vom Kreis­brand­rat als not­wen­dig erach­tet und befürwortet.

Die Pla­nun­gen für das Feu­er­wehr­haus Sche­dern­dorf wer­den somit mit einem Stell­platz wei­ter­be­trie­ben. Der Archi­tekt ist zu informieren.

Hin­sicht­lich der Schlauch­pfle­ge soll­te ein gemein­sa­mes Gespräch mit den Bür­ger­mei­stern und Kom­man­dan­ten auf VG-Ebe­ne zeit­nah geführt wer­den, ob die Schlauch­pfle­ge VG-weit prak­ti­ka­bel ist und orga­ni­siert wer­den könn­te. Falls das nicht zum Tra­gen kommt, müss­te sich die Gemein­de Sta­del­ho­fen mit den Kom­man­dan­ten aus der Gemein­de Sta­del­ho­fen zusam­men­set­zen und klä­ren, wo die Schlauch­pfle­ge sinn­voll errich­tet wer­den kann.

Beschluss:

Die Stel­lung­nah­me des KBR Ren­ner hin­sicht­lich der Stell­platz­an­zahl wird zur Kennt­nis genom­men. Die Pla­nun­gen sol­len nun auf die­ser Grund­la­ge (ohne Schlauch­wasch­an­la­ge) wei­ter­be­trie­ben werden.

Zur Klä­rung, wo die Schlauch­pfle­ge für die Gemein­de Sta­del­ho­fen bzw. in der VG ver­or­tet wer­den soll­te, sol­len die Kom­man­dan­ten der VG zeit­nah zu einem gemein­sa­men Gespräch ein­ge­la­den werden.

Bekannt­ga­ben aus nicht­öf­fent­li­chen Sitzungen

  • Aus­übung der Auf­ga­ben des Was­ser­warts im Bereich der Was­ser­ver­sor­gung Sta­del­ho­fen (FWO-Was­ser­gast)
    Der Gemein­de­rat beschließt, die Auf­ga­ben des Was­ser­warts an den VG-Bau­hof zu übertragen.
    Gleich­zei­tig wird die VG-Ver­wal­tung beauf­tragt, die Not­wen­dig­kei­ten, die sich aus dem The­men­kom­plex Arbeits­si­cher­heit erge­ben, zu ermit­teln und zur wei­te­ren Bera­tung dem Gemein­de­rat vorzulegen.
  • Antrag auf Rück­erstat­tung der Mit­tel für den Aus­bau der Umfah­rung im Rah­men der Flur­be­rei­ni­gung (Weg BT 4aK) der „Wege­bau­ge­mein­schaft Schederndorf“
    Dem Antrag der Wege­bau­ge­mein­schaft wird statt­ge­ge­ben unter der Vor­aus­set­zung, dass sich die Wege­bau­ge­mein­schaft ver­bind­lich schon heu­te schrift­lich bereit erklärt, die Kosten­be­tei­li­gung zu lei­sten, sobald der Weg BT4aK tat­säch­lich gebaut wird.
    Die Rück­zah­lung von 18.000 € ist zu veranlassen.
  • Geneh­mi­gung der Annah­me von Spendengeldern
    Für die Spen­den, die im Zeit­raum 01.01.2023 – 31.12.2023 ein­ge­gan­gen sind, wird die Annah­me durch den Gemein­de­rat beschlossen.
  • Was­ser­lei­tungs­aus­wechs­lung Stein­feld „BA 2024 – 2026“, Beweissicherung
    Der Gemein­de­rat Sta­del­ho­fen beschließt, den Auf­trag der Beweis­si­che­rung an das kosten­gün­stig­ste Ange­bot des Arch. Dipl.-Ing. (FH) Sieg­fried Neu­kel aus Bisch­berg zu vergeben.

Ver­schie­de­nes; Algen­an­satz am VG-Gebäude

Am VG-Gebäu­de ist eine star­ke Algen­bil­dung fest­zu­stel­len. Die Ange­le­gen­heit soll geprüft wer­den, wie man Abhil­fe schaf­fen kann.

Die näch­ste Sit­zung fin­det vor­aus­sicht­lich am Mon­tag, 15.04.2024, 19:30 Uhr statt.

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