Regeln beachten beim Kanufahren auf der Wiesent

Ab dem ersten Mai darf wieder auf der Wiesent gepaddelt werden. Damit die Bootsfahrt aber auch in Zukunft ein Naturerlebnis bleibt müssen wichtige Regeln beachtet werden.

Wiesent bei Niederfellendorf, im Hintergrund die Neideck (Bildautor: A. Niedling).

Wiesent bei Niederfellendorf, im
Hintergrund die Neideck (Bildautor: A. Niedling).

Das Bootfahren auf der Wiesent zwischen Waischenfeld und Ebermannstadt gehört sicher zu den schönsten Attraktionen im Naturpark Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst. Viele tausend Tagesgäste und Urlauber nutzen jährlich diese Möglichkeit und lassen sich vorbei gleiten an schroffen Felsen, blühenden Wiesen, Burgen und Steilhängen.

Doch alle Bootfahrer teilen sich dieses Naturidyll mit vielen anderen Nutzern, etwa Anglern und Landwirten, und natürlich mit einer Vielzahl an seltenen Tier- und Pflanzenarten. Nicht umsonst wurde das Wiesenttal mit Seitentälern als Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutz-Gebiet ins europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 übernommen.

Aus diesen Gründen hat die Regierung von Oberfranken das Bootfahren auf der Wiesent 2005 und 2008 per Verordnung neu geregelt. Das Landratsamt Forchheim weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Regeln auch in dieser Saison kontrolliert wird und Ordnungswidrigkeiten entsprechend verfolgt werden.

Folgende Regelungen gilt es zu beachten:

  • Bootfahren auf der Wiesent zwischen Plankenfels (Eichenmühle) und Gasseldorf – das sind die attraktivsten Bereiche – ist generell nur erlaubt von Mai bis September. In diesem Zeitraum darf von 9 bis 17 Uhr bis zur Sachsenmühle bzw. bis 18 Uhr ab der Sachsenmühle gepaddelt werden. Oberhalb Plankenfels und an allen Seitengewässern der Wiesent gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot.
  • Das Bootfahren ist nur in Fließrichtung erlaubt. Wehranlagen dürfen nicht befahren werden, außer sie sind als solche gekennzeichnet.
  • Zum Ein- und Aussetzen der Boote müssen die mit Schildern gekennzeichneten Einstiegsstellen benutzt werden.
  • Es dürfen nur Boote mit höchstens vier Plätzen und sechs Metern Länge benutzt werden. Das sind die handelsüblichen Kajaks, Kanus und Ruderboote. Bade- oder Gummischlauchboote, auch Floße dürfen nicht verwendet werden, da Sie schlecht steuerbar sind und daher leicht zu Beeinträchtigungen an den Ufern führen. Ebenso verboten ist das Stehpaddeln auf Brettern (Boards) und das Koppeln von Booten.
  • Weiterhin ist zu beachten, dass organisierte Veranstaltungen mit mehr als 10 Booten nicht erlaubt sind. Gewerblicher Bootsverkehr ist gestattungspflichtig.

Weitere Informationen zum Bootfahren und zur Natur finden sich an Info-Tafeln an den wichtigsten Einstiegsstellen sowie in dort ausgelegten Faltblättern. Alle wichtigen Informationen sind zudem über die Homepage der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz zu bekommen, über die auch der Flyer heruntergeladen werden kann.

http://www.fraenkische-schweiz.com/sport/kanu.html

Nähere Information auch beim Landratsamt unter der Telefonnummer 09191/86-4405.