Leserbrief: "Sonderweg Neunkirchen"
Zum Leserbrief Rank [NN 23.03.12, FT 7.4.12 – EN LB Groebe 13.04] und zur Stellungnahme Markt Neunkirchen zur Westumfahrung vom 16.03. zu den Zeitungsartikeln EN 03.03. und NN 20.4.
Sonderweg Neunkirchen
Wie kommt ein Planfestellungsverfahren für eine Umfahrungsstraße zustande? Im Normalfall findet die Beauftragung und Finanzierung durch den Freistaat Bayern auf Basis der Priorisierung des zehnjährigen Ausbauplanes der bayerischen Staatstraßen statt. Die zweite Möglichkeit ist die Sonderbaulast, bei der die Gemeinde das Planfeststellungsverfahren beauftragt und aus ihrem Haushalt komplett vorfinanzieren muss. Nach Abschluß dieses Planfeststellungsverfahrens, Erwerb der notwendigen Bauflächen durch die Kommune und positiver Beurteilung zur Sonderbaulast, erfolgt eine Rückerstattung mit der dann festgelegten Förderquote (im günstigsten Fall bis zu 80 %). Im anschließenden Bau erfolgen die Förderquotenzahlungen Schritt für Schritt bei Fertigstellung entsprechender Bauabschnitte.
Der Markt Neunkirchen beschreibt nun einen dritten Weg, der mit einer persönlichen Zusage begründet wird und bei der die Frage des Auftraggebers des Planfeststellungsverfahrens nicht eindeutig geklärt ist.
Im Haushalt 2012 wurden nun aktuell Gelder für einen solchen Prozess eingestellt. Hier stellt sich die Frage, wieweit mit einem solchen Verfahren, behördliche Regelungen übergangen werden. Dürfen bestehende Reihungen und Anwartschaften anderer Gemeinden entsprechend des Ausbauplans negiert und vom Steuerzahler bereits bezahlte Abwägungen übergangen werden?
An dieser Stelle handelt es sich um einen Vorgang der über die kommunale Ebene hinaus Bedeutung finden kann.
Besonders nach Wahlen (2013) kann jedoch auf solche persönlichen Zusagen nicht mehr Bezug genommen werden. Ungewisse Kostenhöhe, Dauer und Ausgang eines Planfeststellungsverfahrens bescheren hier dem Neunkirchner Bürger ein finanzielles Risiko über einen in Zukunft möglicherweise überbelasteten Haushalt.
Denn, wie schon mehrfach argumentiert, ist sowohl ein Verkehrsproblem zur Begründung der Sonderbaulast nicht gegeben, als auch die Trassenlage in Naherholungs- und naturschutzrechtlich relevantem Gebiet unverträglich. Ein Planfeststellungsbeschluss kann sich somit lange hinziehen und ist zudem keineswegs sicher. Dann jedoch verbleiben sämtliche Kosten des Planfeststellungsverfahrens bei der Gemeinde. Völlig nutzlos. Oder gibt es auch für diesen Fall einen Sonderkostenträger??? – In letzter Konsequenz heißt der leider immer: Steuerzahler – also wir alle!!!
Bettina Wittmann
Vorsitzende der Bürgerinitiative modernes und umweltbewusstes Neunkirchen MUNk e. V.
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