Leserbrief: Stellungnahme des Bund Naturschutz bezgl. Westumgehung von Neunkirchen

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Stellungnahme zur Veröffentlichung des Sitzungsergebnisses des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands (RPV) Oberfranken-West vom 4. Mai 2011

Planungsverband stimmt Ansinnen Neunkirchens auf Tausch nicht zu

Das von der Initiative PRO-Westumgehung unter Druck gesetzte und vor sich her geschobene „Offizielle Neunkirchen“ wird, unter politischer Mitwirkung des CSU-Kreisverbandes, nicht müde, das Sitzungsergebnis des Planungsausschusses zum Thema Westumgehung als Erfolg darzustellen. Dabei wurde in Wirklichkeit dem Wunsch des Marktes Neunkirchen am Brand, im Tausch gegen andere Baumaßnahmen in Oberfranken West, die Westumfahrung nachträglich in die 1. Dringlichkeit hochzuheben und damit das Planfeststellungsverfahren zu erzwingen, eine Abfuhr erteilt.

Bar jeglicher echter Argumente stützt der Markt diesen Wunsch auf die großflächig plakatierte Aussage, mit einer Straße Kinder schützen zu wollen. Das alleine wäre schon absurd genug, würde damit nicht obendrein eben diesen Kindern auch noch ein Stück Zukunft in Form intakter Natur genommen.

In der Angelegenheit wird zudem offenbar allgemein übersehen, dass der Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern keineswegs eine verbindliche Rechtsgrundlage darstellt, deren wiederholtes Anrufen automatisch zum Bau von Straßen führt. Vielmehr ist er ein Relikt aus den Zeiten des wirtschaftlichen Aufbaus von Deutschland, in denen es an Infrastruktur fehlte. Diese Infrastruktur steht aber heute.

Nutzen-Kostenfaktoren, wie sie im Wertungsverfahren des Straßenbaus heute noch üblich sind, spiegeln durch marginale Fahrzeitgewinne für Lkw einen wirtschaftlichen Nutzen vor, der in keinem Verhältnis zu den Folgen des weiteren Zerschneidens ohnehin schon verinselter Naturräume steht. Es zerfallen nicht nur Lebensräume von Flora und Fauna, sondern auch die Lebensgrundlagen des Menschen. Alleine schon deswegen muss die Gepflogenheit einer 10-jahrigen fortschreitenden Staatstraßenausbau-Automatik beendet werden.

Der Ausbauplan ist keine Wunschliste für die Kommunalpolitik, um Lösungen für Probleme , für deren Beseitigung sie selbst zuständig ist, auf den Kostenträger „Allgemeinheit“ zu verschieben.

Die Jubelrufe der Befürworter der Westumfahrung bleiben unbegründet. Der Planungsausschuss hat sich mit einer bloßen gesichtswahrenden Empfehlung aus der Affäre gezogen und die Entscheidung nach München zurück verwiesen. Den geforderten Tausch mit anderen Projekten aber hat er gerade nicht zugestimmt.

Grünes Licht für ein vorgezogenes Erstellen von Planfeststellungsunterlagen per Vorfinanzierung – ein Verlangen, das im Übrigen an das Gebaren von Bananenrepubliken erinnert – wo kommen wir hin, wenn das jede Kommune macht? – ist bislang auch nicht in Sicht. Es bleibt dabei: Ebersbachtal schützen – Westumfahrung unnötig und damit das Hochstufen ebenso.

Heinrich Kattenbeck
Vorsitzender Bund Naturschutz
Kreisgruppe Forchheim